Abgeltungssteuer-Tipps bei Verlusten aus Aktienanleihen

Bevor es an die Realisierung von Verlusten bei Aktienanleihen geht, prüfen Anleger wie sie die Abgeltungssteuer in dem jeweiligen Verrechnungstopf individuell besser nutzen können.

Anleger prüfen bei möglichen zukünftigen Verlusten aus Aktienanleihen die individuelle Nutzung der Verlustverrechnungstöpfe zur Optimierung der Zahlung der Abgeltungssteuer. Ein nicht ausgeschöpfter Freistellungsauftrag kann hilfreich sein.

Aktienanleihen werden in der Regel von Banken emittiert. Damit höhere Zinsen gezahlt werden können, ist dieser Anleihe ein Recht hinterlegt, eine sogenannte Verkaufsoption, die auch Pflichten enthält. Diese Verkaufsoption löst den höheren Zins aus. Als Basiswerte dienen allgemein Aktien.

Mit der Fälligkeit und speziell bei Verlusten ergeben sich Handlungsalternativen für Anleger. Deshalb sollten die Folgen der Abgeltungssteuer und deren individueller Gestaltung geprüft werden, in welche Abgeltungssteuer-Verrechnungstöpfe der Verlust wandern soll.

Die Rückzahlung der Aktienanleihe erfolgt entweder in Aktien oder in cash. In beiden Fällen erhält der Anleger die Zinszahlung.

Rückzahlungsszenario 1.
Bei Fälligkeit der Aktienanleihe wird der Zins gezahlt. Ist der hinterlegte Basiswert oberhalb des festgesetzten Basispreises erhält der Anleger die Anleihe zu 100% zuzüglich der Zinszahlung zurück.
Steuerlich wandert der Zins in den allgemeinen Verrechnungstopf der Abgeltungssteuer. Ist der Freistellungsauftrag noch nicht ausgenutzt, so sind die Erträge von der Abführung der Abgeltungssteuer nicht betroffen.

Rückzahlungsszenario 2
Liegt der Basiswert der Aktie unterhalb des festgesetzten Basispreises, so erhält der Anleger den Zins zurück. Zusätzlich werden die Aktien geliefert. Mit dem Liefern der Aktien entstehen keine Steuerpflichten. Bei der Zinszahlung kommt es wieder darauf an, ob ein noch nicht ausgenutzter Freistellungsauftrag besteht oder für den Kapitalertrag bereits Abgeltungssteuer anfällt. Der Ordnung halber sei zu erwähnen, dass ein Spitzenausgleich in Bar erfolgt. Dieser unterliegt auch der Abgeltungsbesteuerung.

Aktive individuelle Verlustrealisierung
Werden die Aktien unmittelbar nach der Lieferung der Aktien aus der Anleihe verkauft, so entsteht ein Verlust. Weil es Aktien sind, wandert der entstandene Verlust in den Verlustverrechnungstopf der Abgeltungssteuer für Aktien. Dieser Verlustverrechnungstopf kann im Laufe der Zeit nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgeglichen werden.

Tipps: 1. Verkauf vor Fälligkeit
Der Anleger prüft schon vor dem letzten Handelstag der Aktienanleihe in welchen Abgeltungssteuer-Verlustverrechnungstopf der jeweilige Erfolg fließen soll.
Die Konsequenz daraus ist beispielsweise der vorzeitige Verkauf der Aktienanleihe, damit der Kursverlust aus der Aktienanleihe in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf fließt. Der Allgemeine Verlustverrechnungstopf kann zukünftig mit allen anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Tipps: 2. Verkauf der Aktien nach der Lieferung aus der Aktienanleihe
Anleger, die bereits Gewinne aus Aktien realisiert haben oder zukünftig realisieren werden, wählen entweder den Verkauf der Aktien um die Gewinne aus realisierten Aktienkursgewinnen zu verringern, oder tragen den Verlust auf das nächste Jahr für die Realisierung von zukünftigen Aktienkursgewinnen vor.

Für die individuelle Anwendung sollten Anleger den steuerlichen Berater und für die Geldanlage den Honorarberater konsultieren.

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