Strafbarkeit Deutscher Behörden bei Ankauf von Bankdaten CD aus der Schweiz

Das Land NRW hat eine neue Steuersünder CD aus der Schweiz erworben. Mit dem neuen Steuerabkommen Schweiz-Deutschland ist sehr fraglich, ob ein derartiger Ankauf überhaupt zulässig ist.
Die Frage der Strafbarkeit der Mitarbeiter der deutschen Steuerbehörde ist von höchster Aktualität. Am 31.03.2012 wurde bekannt, dass die Schweiz gegen drei deutsche Mitarbeiter einen Haftbefehl wegen „nachrichtlicher Wirtschaftsspionage“ erlassen hat. Das Land Nordrhein-Westfahlen hatte eine CD mit entwendeten Daten deutscher Kunden der Schweizer Großbank Credit Suisse im Jahre 2010 für 2,5 Mio. Euro von einem Informanten gekauft. Die Parallelität beider Fälle soll nicht unbeachtet bleiben und gibt Anlass für neue Überlegungen.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Paul Vogel (Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, www.vogellaw.de) spricht viel dafür, dass sich die Erwerber der CD selbst strafbar gemacht haben, weil sie damit zur vom Verkäufer begangenen Straftat des Datendiebstahls etc. Hilfe geleistet haben.
Rechtsanwalt Paul Vogel:
„Hier wird z.B. diskutiert, ob der ja ohnehin zur Tat entschlossene Verkäufer überhaupt noch angestiftet werden kann / ob man durch die Zahlungsbereitschaft / Entgegennahme der CD psychische Beihilfe leistet. Ohne Käufer wird es aber auch keine Datendiebstähle mehr geben. Auch diverse Versuche der Konstruktion von Rechtfertigungsgründen überzeugen nicht.“
Geht man davon aus, dass sich die Beamten strafbar gemacht haben, stellt sich die Frage, ob die Daten nun trotzdem verwertet werden dürfen. Auch hier gibt es wieder verschiedene Ansätze.
Rechtsanwalt Paul Vogel:
„Im Ergebnis überzeugt die Sichtweise, dass tatsächlich ein Beweisverwertungsverbot der unmittelbar und mittelbar erlangten Beweise begründet werden könnte, wenn die Strafbarkeit der handelnden Ermittler festgestellt wird.“
Während die eine Meinung eine Abwägung zwischen der Vielzahl der Steuerstraftaten und der Schwere des Unrechts der Beweisbeschaffung vornimmt und zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verwertbarkeit zugelassen werden soll, macht eine überzeugende Ansicht die Verwertbarkeit allein von der Strafbarkeit der beteiligten deutschen Behörden abhängig.
Unabhängig davon, dass das neue Steuerabkommen mit der Schweiz mit derartigen Ankäufen umgangen wird, hält es Rechtsanwalt Paul Vogel für wichtig, auch einmal die Lage der Schweiz zu betrachten. Dort sieht man sich mit der Situation konfrontiert, dass ein eigentlich freundlich gesonnener Nachbarstaat gewichtige Straftaten im eigenen Land fördert und sich –nach schweizerischem Recht- kriminalisiert (insofern unterscheidet sich schweizerisches Recht deutlich vom deutschen Recht). Die diplomatischen Beziehungen oder auch die Bereitschaft der Schweiz zur Mitwirkung bei weiteren Staatsverträgen werden durch ein solches Verhalten sicherlich nicht gefördert.

Das Gespräch führt Margarethe Weingarten
www.deutsche-anwaltsvermittlung.de