offener Brief an das BMAS

Sehr geehrte Mitglieder der BMAS

hiermit entnehmen Sie bitte der Anlage, daß ihr Programm zur Beseitigung "unwerten Lebens" im Bereich Rentner und Behinderte in der Grundsicherung, nunmehr als Bürgerkriegsakt gewertet werden muß und nach im Betreff genanntem Verfahren (GG Artikel 20 abs. 4 Berufung und Erlangung des Tyrannensatus) nun in die Beantwortung geführt werden darf.

Diese "Verbrechen gegen die Menschheit", die vor den IGH gehören wie die permanente Verletzung gegen die Menschenrechte (Vorrang GG Artikel 25 etc.) gegen das Diskriminierungsverbot wie Volksverhetzung (auch von Gruppen von Volksteilen), können nicht akzeptiert werden.

Auch sprechen lange Gerichtsurteile wie die Bewertungen von Fachleuten, gegen Ihre Maßnahmen. Und die Deutsche Geschichte verbietet Euthanasieprogramme jeglicher Art!

Sie stehen nunmehr in der Verantwortung!

herzlich
RK

Lesemitschnitt:

Sozialzentrum Eggebek
Hauptstraße 2

24852 Eggebek Datum, 28.06. 2012

Betreff: 4066/604609 I. Schr. V. 22. 06. 2012

Bescheid

Liebe Kundin,
sehr geehrte Frau Drewes.

Ihr Schreiben vom 22. 06. 2012 in Sachen Neuberechnung der „sozio-kulturellen Lebenssicherung“ ist abzulehnen, da Fehlerhaft.

Eine Rentenerhöhung unbekannter Größe, die Sie auf Verdacht verrechnen, dient dem Ausgleich der bestehenden Kostensteigerung, gemessen am Lebenshaltungsindex zu Vorjahren. Diese von Ihrer Seite nun abkassieren zu wollen, ist schlicht „sittenwidrig“ und durch nichts legitimiert.

Bereits im Verhältnis zum Vorjahr haben Sie die Einkommensdeckelung unberechtigt um 96 Euro gekürzt. Die jetzige erneute Kürzung im Verhältnis der Lebenshaltungskosten belegt wiederum, sie betreiben die Vernichtung „unwerten Lebens aus der Volksgruppe Rentner und Behinderte“ Dieses stellt ein „Verbrechen gegen die Menschheit“ dar unter Missachtung Ihrer „Friedenspflicht wie Beachtung von Gerichtsurteilen“ zur Sache.

Weiter ist in Ihrer Berechnung eine Position von Stromkosteneinnahmen für Heizung zu erkennen, die Niemand leistet und demzufolge aus dem Bereich Märchen stammt. Es ist nicht zu erkennen, wie Sie zu einer derartigen Unsinnigkeit kommen können.

Auch sind die Bemessung für Nettomiete pro Person außerhalb jeglicher Wirklichkeit und von Ihnen trotz Anforderung eines Nachweises im Sinne des Ihnen vorliegenden Urteiles zur Sache, bis heute nicht belegt. Ihre Weigerung stellt eine „strafbewährte Handlung“ im Sinne des Gesetzes dar.

Ihre sonstigen Wünsche von Beachtung kann jedoch keine Folge mehr geleistet werden, da Sie sich wiederholt weigern, den Gesetzen zu entsprechen, eine „sozio-kulturelle Lebenssicherung“ zu gewährleisten und sich weigern, Ihrem Souverän Auskunft und Nachweis zu erteilen. Das Berufen auf ein SGB XII ohne Nachweis der Rechtsfähigkeit, die bewiesen nicht vorhanden ist, ist nicht statthaft.

Rentner und Behinderte in der Rentenzeit gehören nicht in die Sozialhilfe, was schon gegen GG Artikel 1 als Verstoß zu werten ist, sondern in die Rentenanstalten. Und sie sind nach den Pfändungsfreien Beträgen zu bemessen, die als Beleg einer Mindestexistenzgrundlage für nicht dem Arbeitsprozeß unterliegenden, wie nicht vorübergehend in Not geratene Menschen, wozu die Sozialhilfe dient, zu zählen sind.

Diese von Ihnen und Ihrer Hierarchiekette zu vertretende Misslichkeit und der wiederholte Diebstahl an der Einkommenssituation von Rentnern und Behinderten, stellt Sie und Ihre Hierarchiekette nunmehr endgültig in den „Tyrannenstatus“, da „Vernichtung unwerten Lebens“ aufgrund des 3. Reiches, dessen Identität die BRD der Sie zu Diensten sind für sich reklamieren, verboten ist.

Hochachtungsvoll
Rainer Karow, Souverän in Deutschland Anlage: BRD-Rechtsaufklärung

29.06.2012: |

Über Rainer Kaltenböck-Karow