Neue Reisepass-Pflicht für Kinder: Kein Problem dank Online-Fotokabine

Vorsicht bei Reisen ins Ausland: Ab dem 26. Juni 2012 benötigen Kinder jeden Alters eigene Reisedokumente. Nicht mehr gültig sind Eintragungen der Kinder in den Reisepässen der Eltern.

Mit der Umsetzung europäischer Vorgaben in deutsches Recht benötigen Kinder nun von Geburt an eigene Reisedokumente, um zur Grenzüberschreitung ins Ausland berechtigt zu sein. Als Reisedokumente für Kinder stehen laut Bundesinnenministerium Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.

Bisher genügte in der Regel ein Kindereintrag im Reisepass der Eltern. Dies ist ab dem 26. Juni nicht mehr ausreichend, jedoch bleiben die Dokumente für die Eltern weiterhin gültig. Das Ministerium empfiehlt Eltern bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig die nötigen Dokumente im zuständigen Amt zu beantragen.

Neu: Kinderfreundliche Online Fotokabine

„Gerade für Eltern von mehreren Kleinkindern ist es sehr aufwändig zum Fotografen zu fahren, um Passbilder machen zu lassen“, so Sven Mätzschker, der Geschäftsführer von ePortrait, einer Online-Fotokabine für Kinder und Erwachsene. „Besonders aufwändig ist, dass sobald das Kind wächst und auf dem Bild nicht mehr zu erkennen ist, das Dokument erneuert werden muss.“

ePortrait entwickelt seine Online-Fotokabine „ePortrait.de“ daher weiter, damit Eltern die biometrischen Passbilder ihrer Kinder selbst aufnehmen können. „Der Service ermöglicht die flexible Aufnahme per Webcam von zu Hause aus, wo Eltern zum Beispiel nach dem Essen oder Spielen einen günstigen Moment nutzen können“, so Mätzschker weiter.

Für die Beantragung der Dokumente sind in aller Regel die örtlichen Einwohnermelde-, Bürger- oder Passämter zuständig. Dort können Kinderreisepässe, Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden, je nachdem welches Dokument für das Reiseland benötigt ist.

Da der Kinderreisepass ein Papierdokument ist, kann dieser von den Behörden sofort ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen und beide Elternteile sowie das Kind anwesend sind.

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