Zu Lebzeiten den Nachlass genau regeln

So traurig es ist, Erbschaftsfragen führen immer wieder zu Streit innerhalb der Familie. Besonders wenn es sich beim Nachlass um größere finanzielle Summen oder sogar um Wohneigentum handelt, möchten die Hinterbliebenen in vielen Fällen besonders genau wissen, wem der Hauptteil des Erbes zufällt. In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass die nahen Verwandten, also Ehegatten oder Kinder, jeweils einen Pflichtanteil zugesprochen bekommen. Handelt es sich bei dem Erbe lediglich um ein finanzielles Vermögen, kann dieses leicht aufgeteilt werden. Anders verhält es sich bei einer Eigentumswohnung, einem Haus oder einem Grundstück. Gibt es mehrere Erben muss das Eigentum entweder verkauft und der Erlös aufgeteilt werden oder derjenige,der das Wohneigentum oder das Grundstück selbst nutzen möchte, muss die anderen Erben auszahlen – eine erhebliche finanzielle Belastung.

Doch auch andere Gegenstände, wie eine Porzellanserie, Musikinstrumente oder antike Möbelstücke können von erheblichem Wert sein. In jedem Fall empfiehlt es sich dringend, sich schon zu Lebzeiten Gedanken über den Nachlass zu machen. Einen Rechtsexperten, der einem in allen Fragen rund um das Testament zur Verfügung steht, findet man zum Beispiel auf http://www.kanzleipetermann.de/. In einem Testament kann nicht nur die Verteilung der Güter festgelegt werden, sondern auch, wer sich um den Nachlass kümmern soll. Auch wenn außer den Familienmitgliedern noch weitere Personen oder Stiftungen bedacht werden sollen, kann das im Testament verfügt werden. Keinesfalls sollte man sich darauf verlassen, dass sich die Hinterbliebenen in gegenseitigem Einvernehmen gütlich über das Erbe einigen. Familienmitglieder, die bisher gut miteinander auskamen, könnten sich angesichts offener Erbschaftsfragen zerstreiten. Das kann durch ein Testament, das mit einem Rechtsbeistand aufgesetzt worden ist, vermieden werden.

23.04.2012: | | |