Frewillige Krankenversicherung: Wer die Wahl hat, hat die Qual

Seit einigen Jahren besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Unabhängig von
seinem Beruf muss daher jeder Bürger eine Krankenversicherung abschließen. Der Begriff freiwillige
Krankenversicherung (www.krankenversicherung.net/freiwillige-krankenversicherung) ist deshalb etwas irreführend, denn im Prinzip ist nur der Eintritt in eine
gesetzliche Krankenkasse für einige Personengruppen freiwillig.

Freiwillige Krankenversicherung nach § 9 SGB V

Die freiwillige Krankenversicherung ist im neunten Paragraphen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V) definiert. Sie ist grundsätzlich dafür gedacht, Personen, deren Versicherungsschutz in einer
gesetzlichen Krankenkasse ausläuft oder die nicht von der Versicherungspflicht erfasst werden,
einen Zugang in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen. Damit will der Gesetzgeber
sicherstellen, dass alle deutschen Bürger über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
verfügen und im Krankheitsfall versorgt werden können. Für GKV-Mitglieder, deren
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet – beispielsweise weil sie nicht
länger in der Familienversicherung mitversichert sein können – ist die freiwillige Weiterversicherung
in der GKV unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Kassen dürfen einen Antrag auf Aufnahme
dann nicht ablehnen.

Freiwillig in die private Krankenversicherung

Weiterhin ist es einigen Personenkreisen in Deutschland möglich, zwischen einer freiwilligen
Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung (www.krankenversicherung.net/private-krankenversicherung) zu
wählen. Unter anderem sind Selbstständige, Beamte, Studenten und gutverdienende Arbeitnehmer
von der Versicherungspflicht befreit oder können sich auf Wunsch befreien lassen. Arbeitnehmer
haben dann die Wahl, wenn ihr Einkommen die festgesetzte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Ist dies der Fall, so werden sie zeitnah von ihrem Arbeitgeber darüber informiert, dass sie der
privaten Krankenversicherung beitreten können. Den Wechsel von der GKV in die PKV sollten sie sich
jedoch gründlich überlegen.

Vor- und Nachteile von GKV und PKV

Wer frei entscheiden kann, ob er Mitglied in der GKV oder Kunde der PKV wird, sollte
die Vor- und Nachteile des jeweiligen Versicherungsschutzes kennen. Für einen privaten
Krankenversicherungsschutz sprechen die oftmals höherwertigen Leistungen und die individuelle
Tarifgestaltung in der PKV. Die Beitragshöhe wird hier, anders als in der gesetzlichen Krankenkasse,
nicht vom Einkommen, sondern von den individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und
Leistungswunsch des Versicherungsnehmers abhängig gemacht. Allerdings kann die Entscheidung für
die PKV zu einem späteren Zeitpunkt kaum noch rückgängig gemacht werden, denn eine Rückkehr
in die GKV will der Gesetzgeber für Privatpatienten maßgeblich verhindern. Ob die gesetzliche oder
die private Krankenversicherung die bessere Wahl für Unentschlossene ist, sollte für jeden Menschen
individuell abgewogen werden. Eine kompetente und unabhängige Beratung kann dabei helfen, die
optimale Krankenversicherung für den persönlichen Bedarf zu finden.

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Online-Redaktion
C. Görner


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