BVerfG bedroht Souverän

BVerfG bedroht Souverän
Karlsruhe, d. 21. 03. 2012

Als ungeheuerlicher Vorgang ist ein Rundschreiben des BVerfG in der Person von Frau Pape v. 08.03.2012 zu werten, das die Mitstreiter einer Verfassungsinitiative für eine Direktdemokratie mit Bedrohung belehrt, würde man weiterhin das vermeintliche BVerfG mit unnötiger Arbeit belästigen, man mit 2600.00 Euro Bußgeld belegt werden könne.

Hier muß nun wirklich im Verstand oder der Aufrichtigkeit der beteiligten Menschen dieser Einrichtung nachgedacht werden, da sie selbst es sind, die nun einer Belehrung unterzogen werden sollten, endlich wieder ein gültiges Staatsrecht für Deutschland zu bewirken und den Staatsstreich, der seit 1990 seinen Anfang nahm, zu beenden.

Als Antwort hat nun ein Betroffener wie folgt darauf reagiert.

Betreff:
AR 1628/12 Ihre Belehrung in Sachen Direktwahlinitiative v. 08. 03. 2012

Sehr geehrte Frau Pape.

Ich danke für Ihre Ausführungen kann jedoch nicht verhehlen, daß sie ein wenig überraschen.

Ihre darin erhobene Drohung, wer sein Recht wahrnimmt an einer Bürgerinitiative teilzunehmen wird mit 2600 Euro möglichem Strafgeld belegt, nur weil die Mitarbeiter Ihres Hauses meinen, vielleicht in ihrer Arbeit gestört zu werden, mutet denn doch eher wie ein Witz an.

Deshalb kann ich die Belehrung nur zurückgeben und möchte Sie bitten, zukünftig auf derartige Macharten zu verzichten und ihrer Friedenspflicht für Deutschland nachzukommen.

Sie sollten ihrem Souverän erst einmal gegenüber nachweisen, daß Sie überhaupt eine Staatslegitimation vorzeigen können. Denn der Betrugsartikel GG 23, der nach deutschen Urrecht von Gesetzeslagen überhaupt nicht mehr möglich ist da aufgehoben und eine Textneuformulierung als Textaustausch unstatthaft, wie die Weigerung den GG Artikel 146 nach der Wiedervereinigung Deutschlands umzusetzen, weist jedoch eher darauf hin, daß Sie in Ihrem Hause nicht gewillt sind, Gesetze überhaupt zu beachten.

Auch die Behauptung Ihres Hauses, die Deutschen hätte sich nun in freier Selbstbestimmung nach der Wiedervereinigung Deutschlands eine Verfassung namens Grundgesetz gegeben, ist eher als Witz an zu sehen. Ich kenne Niemanden der über eine neue Verfassung befunden hat und ich kann mich auch nicht erinnern, über eine neue Verfassung abgestimmt zu haben. Können Sie bitte nachweisen, wann eine derartige Verfassungsabstimmung stattgefunden haben könnte und wann eine Verfassungsversammlung wie Verfassungsgebung und von wem erstellt wurde? Es bekommt jedoch einen faden Beigeschmack, begreift man den „Braunversatz“ der im System BRD steckt, wenn denn das Politetablissement der BRD frech behauptet, identisch mit dem 3. Reich zu sein und mit einer Eigenermächtigung regiert.

Sie dürfen davon ausgehen, wir Deutschen haben die „Nase“ von diesen „braunen Versatzumtrieben“ gestrichen voll und von dem Rechtsbetrug und der Arroganz des Politetablissements der BRD auch. Sie helfen in Ihrer Allmacht gerade mit, den Bürgerkrieg in Deutschland wieder hoffähig zu machen. Denn das Treiben Ihres Levels wird auf Dauer keinen Bestand haben können. Die Wahrheit und Freiheit wird sich Bahn brechen.

Zitat Marie Luise Rinser, Gründungsmitglied BRD und Schriftstellerin: „auch in einer Demokratie, verstoßen Gesetze gegen die Menschlichkeit, brich sie“
Zitat John F. Kennedy, Buch „Zivilcourage“: „auch in einer Demokratie ist Widerstand geboten, werden demokratische Grundrechte von den Regierenden außer Kraft gesetzt.“

Beide Zitate treffen auf die BRD zu. Das ist keine Meinungsäußerung von mir, sondern beschreibt die Fakten, die Sie kennen. Darüber kann nicht mehr diskutiert werden.

Herzliche Grüße


Über Rainer Kaltenböck-Karow