Abmahnung Waldorf Frommer - Die drei ??? Der Biss der Bestie

Derzeit geht die Kanzlei Waldorf Frommer gegen Internetanschlussinhaber vor, denen vorgeworfen wurde, das urheberrechtlich geschützte Hörspiel Die drei ??? Der Biss der Bestie unerlaubt im Internet zum Download angeboten zu haben. Empfänger solch einer Abmahnung sind sich oft unsicher, was zu tun ist. Viele wollen sich ersteinmal im Internet zum Thema Filesharing informieren. Daher bietet dieser Beitrag grundlegende Informationen.

1. Auf die Abmanung muss in jedem Fall reagiert werden. Eine ausbleibende Handlung kann zu einer kostenintensiven Unterlassungsklage führen. Weiter kann der Rechteinhaber bei ausbleibender Reaktion auf solch einer Waldorf Abmahnung wegen der anbgeblichen Rechtsverletzung an der Serie Die drei ??? Der Biss der Bestie eine einstweilige Verfügung erwirken. Das alles kann keiner wollen. Daher muss reagiert werden:

2. In der Abmahnung wird eine Frist gesetzt. Diese muss eingehalten werden.

3. Die Forderung der Waldorf Frommmer Abmahnung ist in der Regel zweigeteilt. Neben der Geldforderung in Höhe von 956,00 Euro wird in dem Schreiben auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Das besondere in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass den Schreiben regelmäßig schon vorgefertigte Unterlassungserklärungen beigefügt sind. Diese sollten nicht verwendet werden. Oft sind sie zu weit gefasst und nachteilig für den Abgemahnten. Besser ist es, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Man spricht in diesem Fall von einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese müssen Abgemahnte nicht neu erfinden. Es gibt zwei Möglichkeiten an eine Unterlassungserklärung zu gelangen. Entweder einen Vordruck verwenden, der in unterschiedlichster Form in diversen Foren oder auf Anwalts-Seiten zu erhalten ist, wobei hier klar gesagt sein muss, dass sich auch diese unterscheiden und nicht immer korrekt formuliert sind. Die alternative dazu ist es, einen Anwalt in der Angelegenheit zu beauftragen. Dieser formuliert in der Regel eine optimal angepasste Erklärung. Wichtig hierbei: Auch Anwälte machen bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung immer wieder Fehler. So wurde uns von Abgemahnten berichtet und der Fall ist im Internet auch publik, dass Anwälte schlecht formulierte Unterlassungserklärungen abgeben, viel zu Hohe Kosten berechnen oder eine suboptimal Verteidigungsstrategie anwenden. Die Verteidigung im Abmahnfall variert stark. Manche Kanzleien bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung an - andere nicht. Wir können einfach nur dazu raten, einen Anwalt zu beauftragen, der sich mit der Materie auskennt.

4. In der Waldorf Frommer Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Hörspiel Die drei ??? Der Biss der Bestie - wird auch Geld gefordert. Nicht immer ist der Betrag angemessen. Oft werden in Abmahnungen Beträge gefordert, die zu hoch angesetzt sind. Es muss von Fall zu Fall geprüft werden, ob die Forderung nicht teilweise zurückgewiesen werden kann.

5. Vor einer Beauftragung klären Sie folgendes:

- Wie wird eine Verteidigung genau aussehen?
- Welche Kosten fallen für eine außergerichtliche Verteidung an?
- Gibt es einen festgelegten, schriftlich bestätigten Pauschalpreis?
- Gibt es eine kostenlose Ersteinschätzung?

Wir bieten den Empfängern einer Waldorf Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Serie Die drei ??? Der Biss der Bestie genau dieses an: Kostenlose Ersteinschätzung, außergerichtliche Verteidigung zum festgelegten Pauschalbetrag, und Erfahrungen aus fünf Jahren Tätigkeit im Urheberrecht.

Sie erreichen uns über die Seite http://www.dr-abmahnung.de/ oder unser Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte