Gasanbieter wechseln: Nur noch zwei Wochen Kündigungsfrist

Neue Regelung zum Gasanbieterwechsel tritt ab März oder April in Kraft

Wer seinem alten Gasanbieter kündigen will, braucht künftig nicht mehr die alte Frist von vier Wochen einhalten, sondern kann sich auf die neue Kündigungsfrist von zwei Wochen berufen. Das sieht der «Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts» vor. Dieser muss im März oder April noch den Bundesrat passieren, um geltendes Recht zu werden.

Diese Neuregelung betrifft Energiekunden, die sich in der Grundversorgung befinden und bislang eine vierwöchige Kündigungsfrist einhalten mussten.

Wer sich in einem Sondervertrag befindet, muss weiter die vertraglich geltenden Fristen einhalten, hat aber ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen.

Der Gesetzgeber hat noch weitere Erleichterungen für einen Wechsel vorgesehen. In Zukunft kann ein Lieferbeginn zu jedem beliebigem Werktag des Monats erfolgen. Dadurch wird die Dauer für den gesamten Wechsel noch einmal verkürzt. Insgesamt darf ein Wechsel nur noch drei Wochen in Anspruch nehmen.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat in diesem Zusammenhang betont, dass ein Wechsel „völlig unbürokratisch möglich» ist. Es genüge, so der Minister, wenn dem neuen Anbieter „der Name des alten Anbieters, Zählernummer, die alte Kundennummer sowie der letzte Jahresverbrauch mitgeteilt wird.»

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) rät allen Verbrauchern, die Preise zu vergleichen und von der Wechselmöglichkeit Gebrauch zu machen.
Im Schnitt findet man derzeit für sein PLZ-Gebiet 37 unterschiedliche Gasanbieter in den Tarifrechnern. Diese Auswahl sorgt für einen starken Wettbewerb, auch bei den Preisen.
Mit einem Wechsel vom Grundversorger zum günstigsten Anbieter lassen sich in jedem Fall mehrere hundert Euro im Jahr einsparen.

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