Was für "Steine" rollen auf die Menschen in der BRD zu?

Verfasser: Dr. Werner Ratnikow, bdfj: bundesvereinigung der fachjournalisten

Ein rollender Stein setzt kein Moos an (Christian von Morgenstern)

Franz-Josef Johannes Stein (geb. 14.04.1951), Richter am Amtsgericht Dortmund, hat endlich den Beweis dafür geliefert, schriftlich darzulegen, wie es tatsächlich um das Recht in unserem Lande steht.

Endlich findet ein erfahrener Richter den Mut, in einem Beschluss die Umsetzung zu fixieren, welche ihm als unabhängiger Richter aufgetragen wurde: Man darf keinen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts verklagen, auch nicht die Ministerpräsidentin des Landes NRW, auch nicht den Bundespräsidenten oder die Bundeskanzlerin und, und, und, weil das ein Verfahrensmissbrauch sei.

So heißt das doch, wer Verantwortung trägt, darf nicht verklagt werden, auch wenn er tatenlos zusieht, wie seine „Angestellten“ die Bürger knechten, ausplündern und vor allen Dingen das Recht beugen.

Herr Stein beruft sich mit Sicherheit auf den Art. 97 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, nach welchem ihm die richterliche Unabhängigkeit zugesprochen wird.

Das berechtigt scheinbar auch Herrn Stein, von „querulatorischem“ Verfahrensmissbrauch zu sprechen, gepaart mit der Behauptung, der Kläger wolle offenbar „die Puppen tanzen lassen“.

Es ist also „querulatorischer Verfahrensmissbrauch“, nach den §§ 823, 839 BGB Schadenersatzforderungen einzuklagen, wenn das Vermögen eines deutschen Staatsangehörigen beschädigt wird. Immerhin eine Perspektive, die den beklagten Personen ungeahnte Möglichkeiten einräumt, weiterhin den Bürger zu beuteln und ihm das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Auffällig dabei ist, dass Herr Stein sich einer Diktion bedient, welche umgangssprachlich Verwendung findet und sicherlich nicht in gutsituierten Kreisen üblich ist.

Wie würde es auch klingen, wenn der Amtsgerichtspräsident sagen würde: „Nun Kameraden, jetzt wollen wir mal die Puppen tanzen lassen.“

Nur so nebenbei gesagt, diese Aussage von Herrn Stein passt nun gar nicht so in seinen Beschluss, denn „die Puppen tanzen lassen“ bedeutet nach der allgemeinen umgangssprachlichen Form „hemmungslos feiern“ (s. u. a. Wörterbuch für Redewendungen).

Vielleicht hätte Herr Stein besser daran getan, sich vorher zu belesen, was er da überhaupt so von sich gibt, es sei denn, es gibt eine juristische Formel für die Redewendung „die Puppen tanzen lassen“, welche dem Verfasser jedoch nicht bekannt ist.

Herr Stein meint also, der Kläger wolle „hemmungslos feiern“! Nach Durchsicht der Klageschrift sind derartige Verlautbarungen jedoch nicht aufzufinden.

Fragt sich also, ist Herr Stein von sich aus auf diese Aussage gekommen oder wurde ihm das vorgegeben?

Ach ja, damit hier kein Missverständnis aufkommt, von wegen unabhängiger Richter nach Art. 97 GG und so; da sollte man doch in diesem Zusammenhang den Deutschen Richterbund zitieren, welcher seit Jahren als berufsständische Organisation mit der Aussage agiert, die Richter befinden sich in der Exekutivabhängigkeit.

Herr Stein möge doch einmal auf die Internetseite des Deutschen Richterbundes gehen (http://www.drb.de/cms/index.php?id=552) . Dort findet sich u. a. die Aussage:

„Die Exekutive hält derzeit die Gerichte und Staatsanwaltschaften in vielfältiger Abhängigkeit. Über Einstellungen und „Beförderungen“ von Richtern und Staatsanwälten entscheidet in vielen Bundesländern der Justizminister allein. Personal- und Sachmittel weist der Finanzminister zu und streicht sie wieder nach Haushaltslage. Der im Grundgesetz verbriefte Anspruch des Bürgers auf Justizgewährung, auf Zugang zur Justiz, ein faires Verfahren, eine zügige Entscheidung und die Möglichkeit eines Rechtsmittels beliebt dabei immer mehr auf der Strecke. Politische Einflüsse, Partei- und Kabinettsdisziplin hindern die Justizminister, die nötige Abhilfe zu schaffen. Eine offene Diskussion über die gesellschaftliche Stabilisierungsfunktion einer bedarfsgerecht ausgestatteten Justiz findet nicht statt.“

Wo bleiben denn da der Art. 97 GG und § 15 GVG (aufgehoben, und daher gibt es keine Staatsgerichte mehr!). Nach § 16 GVG sind Ausnahmegericht unzulässig und niemandem darf der gesetzliche Richter entzogen werden.

Und nun wird es eng für Herrn Stein: Die Klage ist auf den 31. Oktober 2011 datiert. Im November 2011 wurden die Gerichtskosten an die Gerichtskasse des Amtsgerichts überwiesen. Demnach hatte Herr Stein gute zwei Monate Zeit, die Klage zuzustellen. Hat er aber nicht. Vielmehr lehnt er die Zustellung der Klage ab, wohlweislich mit Aussagen, die man nun wirklich nicht ernst nehmen kann.

Aus dem Beschluss geht nicht einmal hervor, welche Gründe zur Abweisung der Klage geführt haben. Das ist auch verständlich, denn Herr Stein ist ja ein ehrenwerter und ehrlicher Mann, der selbst hier keine Mühe scheut, sich in aller Öffentlichkeit als Befehlsempfänger seiner Vorgesetzten aufzutreten, und sei es mit einer Diktion, welche in Kneipen und auf der Strasse üblich ist, nicht jedoch bei Gericht.

Da es jedoch keine staatlichen Gerichte mehr gibt, erübrigt sich dazu auch jeder weitere Kommentar.

So ist es auch verständlich, dass Herrn Stein da einige „Verwechselungen“ von Fachbegriffen unterlaufen, so, wie er schreibt, von einem „Justizgewährungsanspruch“ die Rede ist, obwohl es nur einen „Justizgewährleistungsanspruch“ gibt. Der in diesem Zusammenhang erwähnte Art. 19 GG führt dazu keinerlei Aussage an, und da muss sich Herr Stein ja fürchterlich „verlaufen“ haben.

Ja, es ist nicht einfach, sich mit dem Grundgesetz auszukennen, doch wie es passt, macht Herr Stein davon Gebrauch, doch das kann der Verfasser auch.

Wie wäre es denn z. B. mit Art. 25 GG, also der Beachtung des Völkerrechts, deren allgemeine Regeln Bestandteil des Bundesrechts sind und den Gesetzen vorgehen!

Oder gar Art, 20 Abs. 3 GG, nach welchem es gilt, die Aussage zu beachten: “ Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Man kann diesen Vortrag endlos fortsetzen, doch es bleibt so schon kein Raum mehr für Herrn Stein, sich zu seinen Aussagen zu erklären.

So ehrlich Herr Stein auch sein mag, mit seiner Ehrlichkeit endlich den Beweis dafür zu liefern, Recht gibt es nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland, hat er unserem Land weder einen Gefallen getan noch seiner Zunft einen Dienst erwiesen. Herr Stein hat, nach den erfolgten Umfragen in Bezug auf seine Aussagen, den Elementen Vorschub geleistet, welchen es nur entgegenkommt, daraus Argumente zu schöpfen, um ihren rechtsradikalen Bewegungen Vorschub zu leisten.

„Bei allem was Du tust, bedenke das Ende!“, so lautet eine treffende Aussage, und wenn der nächste Richter oder Staatsanwalt wieder einmal unter der Gewalt enttäuschter Bürger zu leiden hat, dann gehört Herr Stein mit zu den Verantwortlichen, die derartige Handlungen provoziert haben.

Es ist nicht mehr nachzuvollziehen, welche irrationalen Handlungen Richter begehen und damit ihre Verantwortung als Organe der Rechtspflege nach der Organformel mit Füßen treten.

Man kann einfach die Ausführungen im Beschluss von Herrn Stein nur als mahnendes Beispiel verwerten, es so nicht zu machen. Jeder Bürger, der sich zu seinem Heimatstaat bekennt, wird als rechtsextremistisch und neuerdings einer Sekte zugehörig deklariert.

Geht man der Frage nach, warum angeblich die Bundesrepublik Deutschland in den Staat Deutsches Reich eingetreten und mit diesem „teil identisch“ sei, kommt schnell der mögliche Verdacht auf, dass die Rechten nicht in der Bürgerschaft zu finden sind.

Es dürfte mehr als offenkundig sein, dass dem Amtsgericht Dortmund, insbesondere Herrn Stein, die Argumente und Beweise fehlen, der Klage Fortgang zu gewähren, denn auch Frau Merkel wird nicht beweisen können, dass Sie rechtswirksam in das Amt der Bundeskanzlerin gelangte, hat doch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 in einem Urteil verlauten lassen, die Wahlordnung sei rechtswidrig und nicht verfassungskonform (obwohl immer noch nicht deutliche ist, von welcher Verfassung denn hier die Rede ist).

Herr Stein hat ein Problem, das kann man nachvollziehen, doch wenn er sich „bewegen“ würde, hätte er den Beschluss nicht auf Weisung fassen müssen.

Letztendlich noch der Hinweis, dass es sich beim „Kringel“ der Justizbeschäftigten Wagner als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle um eine Paraphe handelt, welche selbst nach den neuesten Ausführungen des BGH/BVerfG nicht einmal ansatzweise einen Buchstaben erkennen lässt.

Dr. Werner Ratnikow

© Januar 2012

Hier mehr:
http://mywakenews.wordpress.com/2012/01/30/ein-rollender-stein-setzt-kei...
http://www.vereinigte-selbstverwaltungen.org/aktuelle-neuigkeiten/ein-ro...


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Die Tonalität des betreffenden Richters bedient sich einer NS-Terminologie und es zeigt, daß es wieder Diener des selbsternannten 3. Reiches in Form der BRD sind (siehe Identitätserklärung der BRD), die bar jeglicher staatlichen Legitimation hier den Staatsstreich von 1990 verteidigen. Wer sich das bieten läßt, dem ist nicht mehr zu helfen. Ich für meinen Teil möchte mit diesen "braunschattierten" Nachfolgern nichts mehr zu tun haben und berufe mich auf Artikel 20 Abs. 4 wie der juristisch-wissenschaftlichen Erklärung, gestützt auf das betreffende BVerFG-Urteil zu diesen Fragen, die eine ausdrückliche Widerstandspflicht formulierten wird der Rechtsstaat, das Staatsrecht oder die Demokratie gefährdet, angegriffen oder soll sie beseitigt werden. Das ist hier der Fall. Denn die Verweigerung und Nichtbeachtung des GG Artikel Alt-BRD wie dessen Aufhebung in Zusammenhang mit GG Artikel 146 wie dessen Verweigerungserlangung seitens einer Neu-BRD und einer nach den Bestandsrechtsgrundlagen unzulässige Neuformulierung wie zeitverstetzte Wiedereinsetzung des GG Artikels 23, belegt den Betrug am Gesetz, an der Demokartie wie am Souverän Deutschlands.

Das kann und darf nicht mitgetragen werden.

herzlich
Rainer Karow (Rufer im Walde)

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