Justizwillkür: Ukrainische Verhältnisse an Düsseldorfer Gericht

Nachdem selbst Putin das harte Vorgehen der Justiz gegen Julia Timoschenko kommentierte, sehen sich nun auch deutsche Richter bestärkt Menschenrechtsverletzungen hinzunehmen.

Es sei sinnlos, auf unabhängige Richter in der Ukraine zu vertrauen. Der Anwalt der zu sieben Jahren Haft verurteilten ukrainischen Oppositionsführerin Julia Timoschenko hat eine Überprüfung des jüngsten Urteils im Ausland angekündigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg prüfe bereits die Straffälle verschiedener ukrainischer Oppositionspolitiker.

Auch ein Gericht in den USA solle den Fall prüfen, sagte Wlasenko. Bis zum 22. März habe die ukrainische Regierung nun Zeit für eine Stellungnahme im Fall Timoschenko. “Danach stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Straßburger Gericht den Fall in einem beschleunigten Verfahren behandeln wird”, sagte Wlasenko.

Sieben Jahre Gefängnis für Timoschenko

Seit Ende November wird Timoschenko in der medizinischen Abteilung eines Untersuchungsgefängnisses behandelt. Die 35-jährige Natalia Korolewskaja, ein politisches Ziehkind Timoschenkos, ließ sich in der vergangenen Woche zur Vorsitzenden der ukrainischen Sozialdemokraten wählen. Die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton kritisierte, dass Timoschenko daran gehindert werde, an den Parlamentswahlen teilzunehmen. Die ehemalige Ministerpräsidentin war am 11. Oktober in einem international umstrittenen Prozess zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Vor wenigen Tagen hat die Justizvollzugsanstalt die Verlegung Timoschenkos in ein Straflager in Charkow vollstreckt.

Fragwürdiges Urteil auch in Düsseldorf

Wer allerdings glaubt, solche Schauprozesse würden nur außerhalb Deutschlands geführt, der irrt. Es ist ein signifikanter Anstieg einer Toleranz von Menschenrechtsverletzungen vor deutschen Gerichten zu verzeichnen. Und im Gegensatz zur Ukraine werden hierzulande Menschen für weitaus geringere Vergehen mit Freiheitsstrafen belegt. Erst kürzlich hat das Landgericht Düsseldorf unter dem Vorsitz des umstrittenen Richters Stephan Galle einen Bürger zu 25 Tagen Zuchthaus verurteilt. Obwohl das Gericht über keinerlei gerichtsverwertbare Beweise verfügte, der vorsitzende Richter Galle eine Vernehmung von Zeugen boykottierte und dem Beschuldigten jeglichen Anspruch auf rechtliches Gehör versagte, sprach er im Namen des Volkes das Urteil wegen Beleidigung. In einem darauffolgenden Monolog faselte der Richter etwas über seine Identifikation mit dem vermeintlich Beleidigten, weil auch er ein Staatsdiener sei. Der Verurteilte müsse lernen, sich der Macht des Staates zu beugen und deshalb würde er verurteilt, auch wenn die Rechtslage es nicht zuließe. (Zitat)

In dem am 12.10 mit Gunther Krichbaum MdB geführten Interview, wegen der Verurteilung Julia Timoschenko in der Ukraine, wurden Parallelen zum Düsseldorfer Verfahren aufgezeigt.

Pressesprecher Dr. Carsten Buchholz teilt mit: „Das ein deutsches Gericht die Befragung eines Zeugen durch die Verteidigung bzw. den Angeklagten vollständig ausschließt, ist nicht glaubwürdig.“

Die erhabene Menschenrechtsrethetorik in der BRD täuscht über den tatsächlichen Zustand hinweg.

Gerade unsere Politiker sehen ausschließlich den Splitter im fremden Auge, aber nicht den Balken im eigenen. NRW Justizminister Thomas Kutschaty hat zumindest sein Ministerium beauftragt, das rechts- und verfassungsfeindliche Vorgehen der Düsseldorfer Justiz zu untersuchen.