Staatsanleihen als Eurobonds mit erhöhten Haftungsrisiken für Deutschland - von Dr. Horst Siegfried werner

Unter Eurobonds werden Inhaberschuldverschreibungen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) als Staatsanleihen verstanden, die von einer Mehrzahl von Euro-Ländern gemeinschaftlich ausgegeben und am Markt zur Kapitalaufnahme platziert werden. Der Grundgedanke von Europäischen Anleihen ( Eurobonds ) ist die Bündelung von erstklassigen Bonitäten hin zu einer besseren und zinsgünstigeren Refinanzierbarkeit. Dies würde eine Ausdehnung und Stärkung der Anleihe-Haftungsgemeinschaft bestimmter Euro-Staaten bedeuten. Je nach Ausgestaltung könnte die Eurozone sogar als Ganzes für die Anleihen eine Gesamthaftungserklärung abgeben. Damit würde die Spekulation gegen die Einzelstaaten-Anleihen unterlaufen und das Anleihezinsniveau könnte sich für die EU-Schuldenstaaten erheblich reduzieren. Damit der Druck der Märkte erhalten bleibt und Staaten nicht, wie in der Vergangenheit, lediglich ihre Verbrauchsausgaben und ihren Konsum über Euro-verbilligte Zinsen finanzieren, sollten Europäische Anleihen in erster Linie Investitionen und nur einen Teil des Konsums finanzieren. Im Detail sind viele Ausgestaltungen denkbar – wichtig ist jedoch der Grundgedanke: Mit Europäischen Anleihen könnte die Spekulation gegen die südeuropäischen Schuldenstaaten gebremst werden. Die Zinsen könnten sinken, Mitgliedstaaten müssten weniger Mittel für den Schuldendienst aufwenden, die sie stattdessen für Infrastrukturprogramme und Konjunkturinvestitionen verwenden könnten. Und es könnte – so die Hoffnung - die Spirale aus immer größeren, aber im Ergebnis unwirksamen und teuren Rettungspaketen durchbrochen werden.

Die an der Euro-Anleihe beteiligten Staaten würden eine Schuldnergemeinschaft bilden, in der jeder beteiligte Staat im Zweifel allein auf die ganze Anleiheschuld haften müsste. Die Eurobonds emittierenden Euro-Länder müssten einheitlich am Kapitalmarkt auftreten und als verbundene öffentlich-rechtliche Körperschaften Anleihekapital an den Anleihemärkten einsammeln. Der Emissionserlös könnte dann innerhalb der Eurostaaten so verteilt werden, wie es innerhalb der Schuldnergemeinschaft vereinbart worden wäre. So könnten sich die bonitätsstarken Triple-A-Staaten in einer Eurobonds-Gemeinschaft zusammen finden ( z.B. Deutschland, Frankreich, Österreich, Finnland, Schweden etc. ), die dann das Anleihekapital nach einem vereinbarten Schlüssel an die bonitätsschwächeren EU-Schuldenstaaten verteilen würden.

Die Ausgabe von Eurobonds würde weiterhin die Emission von Staatsanleihen einzelner Länder nicht beeinträchtigen. Eurobonds und Bundesanleihen könnten also parallel an den internationalen Anleihemärkten ausgegeben werden.

Die Schuldnerhaftung für die Euro-Anleihe könnte auf die Eurobonds-begebenden Länder beschränkt oder auf alle EU-Staaten ausgedehnt werden. Dies wäre eine Frage der inhaltlichen Ausgestaltung der Euro-Anleihebedingungen. Die emittierenden EU-Staaten würden also gesamtschuldnerisch haften und die beteiligten Euro-Länder wären gemeinsam bei Fälligkeit für die Rückzahlung des Anleihekapitals verantwortlich.

Die politische Entscheidung für oder gegen Eurobonds müsste eine Abwägung der Kosten des EU-Rettungsschirms mit den eventuell höheren Zinskosten für Deutschland und der anderen Triple-A-Staaten bei der Begebung von Euro-Bonds und den höheren Haftungsrisiken sein. Entscheidend wird dabei sein, ob und wie die Eurobonds-Haftungsrisiken eingegrenzt und minimiert werden können.