Der Kauf und Verkauf von Aktien

Grundvoraussetzung für den Erwerb von Aktien ist, für den Privatanleger, das Bestehen eines Wertpapierdepots. Dieses kann bei einer herkömmlichen Bank oder bei einer Direktbank eröffnet werden. Die Bank tritt dann als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Handelsplatz für Aktien, der Börse, auf.

Eine Aktie ist ein Anteilsschein an einer Gesellschaft oder Firma. Der Wert dieses Anteiles drückt sich im Börsenkurs aus. Maßgeblich für diesen Kurs ist der Marktwert des Unternehmens und dessen wirtschaftlicher Erfolg. Jedoch wirken sich auf den Kurs auch andere Faktoren, die oft unabhängig vom eigentlichen Unternehmenserfolg sind, aus. Dies können zum Beispiel gesamtwirtschaftliche oder politische Entwicklungen sein oder die rein spekulative Erwartung höherer Gewinne oder von Verlusten.

Für den Kauf und Verkauf von Aktien fallen Gebühren an. Die Gebührenstruktur und Höhe der Gebühren ist bei den verschiedenen Banken unterschiedlich. Es lohnt sich deshalb die anfallenden Kosten zu vergleichen. Die Wahl des richtigen Anbieters hängt stark vom individuellen Anlageverhalten ab. Kursgewinne, die sich aus dem unterschiedlichen An- und Verkaufspreises einer Aktie ergeben und ausgeschüttete Dividenden sind zudem zu versteuern. Dies wirkt sich auf die Rendite einer Anlage in Aktien aus.
Der wirtschaftliche Ertrag kann aus Kursgewinnen bei Verkauf der Aktien oder ausgeschütteten Dividenden bestehen, die in der Regel dann, wenn ein Unternehmen Gewinn erwirtschaftet, an die Anteilseigner ausgeschüttet werden.

Das Risiko bei dieser Art der Wertanlage besteht hauptsächlich in schwankenden Kursen. Der Anleger muss sich zudem bewusst sein, dass bei Konkurs einer Firma, deren Anteilsscheine sich im Wertpapierdepot befinden, auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals drohen kann. Wesentlich ist es deshalb, sich vor dem Kauf von Aktien über die eigenen Anlageziele, die beabsichtigte Dauer der Anlage, die eigene Risikobereitschaft und die Höhe der freien Mittel für die Investition klar zu werden. Eine vorhergehende gründliche Information, über das Unternehmen dessen Anteilsscheine der Anleger erwerben will, ist zudem unerlässlich.