Jahresendrallye bei den privaten Krankenversicherungen

Düsseldorf, 31.8.2011.
Keine Regierung hat es bisher geschafft, das wuchernde Gebührengeschwür einzudämmen und die Gesundheitskosten auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Nach wie vor ist Deutschland in der Weltspitze der Ausgaben für Krankenkassen und – private Krankenversicherung. Eher durchschnittlich hingegen sind im OECD Vergleich die Leistungen der Gesundheits- und Pharmaindustrie. Als Verbraucher kann man sich nur durch die intelligente Wahl des Versicherungsträgers begrenzt wehren und für sich das kleinere Überfinden und auswählen. Der Gesetzgeber hat über Jahrzehnte hinweg ein schier undurchschaubares Regelwerk geschaffen, hinter dem sich die Versicherungsdienstleister gegen berechtige Ansprüche der Bevölkerung verstecken.

Um überhaupt beurteilen zu können, ob man Handlungsspielraum hat, muss man zunächst die Voraussetzungen prüfen, also das Jahresmindestkommen so gut einordnen können wie die Beitragsbemessungsgrenze kennen. Hat man das erledigt, geht´s um Termine und Auswirkungen. Für die privaten Krankenversicherungen ist der
reguläre Kündigungstermin der 30.09.2011. Dieser Stichtag ist jedes Jahr ist bei vielen Gesellschaften der privaten Krankenversicherung der letzte Tag für eine Kündigung der privaten Krankenversicherung – egal ob es sich um eine Voll- oder Zusatzversicherung handelt. Die Kündigung wird dann zum 31. Dezember des Jahres wirksam. Ausserdem muss die Mindestvertragslaufzeit vorbei sein; sie beträgt meist 2 Jahre.. Hiervon unberührt bleibt das so genannte außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat ab Kenntnis einer Beitragserhöhung oder Leistungsverschlechterung (z.B. weniger Zahnersatz, mehr Selbstbeteiligung usw.).

Neben diesem Regelwerk gibt es den ausserordentlicher Kündigungstermin wegen Beitragserhöhung bzw. Prämienerhöhung der privaten Krankenversicherung zum Januar 2012. Erfährt man erst im Januar, dass Ihre Private Krankenkasse / Krankenversicherung mehr abbucht, weil der Versicherungsbeitrag erhöht wurde, hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Man kann dann noch im Januar oder sogar Februar in eine andere private Krankenversicherung oder einen anderen Tarif wechseln. Dies setzt voraus, dass man den Brief oder das Schreiben mit der Erhöhung nicht erhalten hat. Es gehen von diesen vielen Millionen Briefen natürlich immer welche verloren und kommen eben nicht an.

Anders sieht es bei den regulären Kündigungsterminen für die gesetzlichen Krankenkassen aus. Für freiwillig gesetzlich Versicherte ist der Termin zur Kündigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse der jeweils Letzte des übernächsten Monats. Man kann bei Erfüllung der Voraussetzungen als praktisch jederzeit mit einem kurzen Vorlauf wechseln. Beispiel: Kündigung im September zum Ende Oktober. Ab dem November kann in diesem Fall die neue Krankenversicherung beginnen.

Kommen wir wieder auf die privaten Versicherungen zurück, deren Reiz in oft deutlich niedrigeren Beitragssätzen gegenüber den freiwillig Versicherten bei den Kassen liegt. Zudem sind verkürzte Wartezeiten, die bessere medizinische Versorgung und die angemessenere Krankenhausbehandlung, oft sogar mit einem bar ausgezahlten Tagegeld für viele Besserverdiener oder Selbstständige und Freiberufler verbunden Grund genug für einen Wechsel.

Keine dieser Krankenversicherungen verzichtete im vergangenen oder laufenden Jahr auf Beitragserhöhungen. Trotzdem stehen 2011 auch bei den Privaten Krankenversicherungen wieder deutliche Anhebungen der Beitragssätze ins Haus.

Mittlerweile ist es durchgesickert: Neben den gesetzlichen Krankenversicherern werden auch die Privaten Krankenversicherungen 2011 ihre Beiträge erhöhen. Und zwar je nach Unternehmen und Tarif um durchschnittliche 0,5 - 7 Prozent. Einer Umfrage eines deutschen Nachrichtenmagazins (Der Spiegel) zufolge ergab nach Unternehmensangaben, dass seit Anfang 2010, 13 der 15 aufgelisteten großen Versicherungen die Beiträge angehoben haben. Zu den zwei Ausnahmen Barmenia und Landeskrankenhilfe konnten keine Angaben ermittelt werden. Zur Entwicklung der Beitragssätze 2011, wurden bei 9 von 15 Gesellschaften eine Erhöhung prognostiziert, bei den anderen 6 Versicherungen konnten keine Angaben ermittelt oder Stellungnahmen eingeholt werden.

Allianz, Signal und die Hallesche haben bereits für eine Erhöhung im Rahmen von 0,5 - 4 % angekündigt. Auch beim Versicherer Axa muss man von einer 5,5 %-igen Beitragserhöhung ausgehen. Dort mussten die Versicherten erst zu Jahresbeginn durchschnittlich 4 % mehr für Beiträge aufwenden. Bei der Deutschen Krankenversicherung (DKV) werden sogar Anhebungen von 6 - 7 Prozent erwartet. Damit trifft es auch die fast eine Million DKV-Kunden gleich doppelt: sie mussten bereits im vergangenen Jahr Anhebungen um bis zu 8 Prozent hinnehmen. Die Versicherungsgesellschaften Central, Continentale, Barmenia, Gothaer und Landeskrankenhilfe äußerten sich auf die Anfragen bisher noch nicht. Die angekündigten Anpassungen sind umso bemerkenswerter, als erst zu Jahresbeginn 2011 die Prämien dieser privaten Versicherer zum Teil signifikant erhöht oder im vornehmen Versicherungsdeutsch „angepasst“ wurden. Man kann davon ausgehen, dass auch die Zusatzbeiträge von den Erhöhungen betroffen sein werden.

Es scheint fast so, als würden die Versicherer einstmals günstige Beitragsofferten im Laufe der Zeit über Beitragserhöhungen profitabler gestalten wollen. Dagegen kann man sich als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder als privat Versicherter durch einen unkomplizierten Wechsel einfach wehren – mehr Leistung vereinbaren und weniger dafür zahlen. Im Internet gibt es hinreichend Tarifempfehlungen oder Seiten, die einen Experten kostenlos zur Beratung anrufen lassen. Information ist oft bares Geld, auch bei der persönlichen Gesundheitsvorsorge.

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PKV Check!, Muenchen
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