ZEW-Ergebnis zum Immobilienbesitz bei Senioren: Jeder dritte Immobilienbesitzer über 65 mit Hypothek belastet

(ddp direct) München, 09.08. 2011 Auffallend viele Rentner müssen auch noch im Ruhestand ihre Immobilie abbezahlen. Das ergab eine aktuelle Auswertung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Danach liegt bei über einer halben Million Ruheständler mit einer Immobilie im Wert von über 200.000 Euro die Hypothekenbelastung bei etwa 86.000 Euro im Durchschnitt dies entspricht knapp 19 Prozent. Die Hälfte der betrachteten Seniorenhaushalte hat Restschulden von unter 49.000 Euro und die andere über diesem Wert. Laut der ZEW-Analyse gibt es derzeit rund 1,5 Millionen Haushalte mit Senioren über 65 Jahre, deren Immobilie 200.000 Euro und mehr wert ist. Die Generation 65 plus besitzt traditionell einen hohen Anteil ihres Vermögens in Immobilien, wobei diese auch häufig selbst genutzt werden, erklärt ZEW-Volkswirt Gunnar Lang. Diese Form der Altersvorsorge mache bei den Ruheständlern immerhin durchschnittlich 77 Prozent des Gesamtvermögens aus, gefolgt von Aktien und Anleihen (10%), Anlagen bei Banken (sieben Prozent) und Sparguthaben (drei Prozent).

Das Ergebnis spiegelt wider, was wir in unserer täglichen Praxis in der Vermittlung der Umkehrhypothek und andere spezieller Seniorendarlehen erfahren, sagt Lutz Delius, Geschäftsführer der ImmoKasse GmbH. Eine große Zahl von Senioren sucht eine Lösung, um sich von monatlichen Rückzahlungen zu befreien und das Leben im Ruhestand genießen zu können.

Aber nicht nur Hypothekenschulden belasten die Alterseinkünfte. Auch das Abbezahlen von Konsumentenkrediten schmälert die Rente. Rund 95.000 Seniorenhaushalte mit Immobilienbesitz sind mit Krediten in Höhe von durchschnittlich 9.763 Euro belastet.

Umkehrhypothek als Problemlöser
Die Umkehrhypothek kann hier eine Möglichkeit sein, um alte Darlehen abzulösen und so mehr Geld übrig zu haben. Dieses spezielle Seniorendarlehen ist für Immobilienbesitzer ab 65 Jahren konzipiert. Der Darlehensnehmer bleibt immer der Eigentümer und muss weder Zins- noch Tilgungszahlungen leisten, solange er sein Haus oder die Eigentumswohnung selbst bewohnt. Die Rückzahlung des Darlehens wird erst bei Auszug, Verkauf oder Ableben fällig. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Ein Überschuldungsschutz ist vertraglich festgelegt und zwar auf den maximalen Wert der besicherten Immobilie. Darlehensgeber ist der Kooperationspartner der Immokasse, die Deutsche Kreditbank AG (DKB AG).

Voraussetzungen: Der jüngste im Haushalt lebende Partner ist mindestens 65 Jahre alt. Die Immobilie wird selbst genutzt und hat einen Mindestwert von 100.000 Euro.
Mehr Informationen unter 0800-65 66 67 0 (kostenfrei aus dem Festnetz) oder unter www.immokasse.de

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