Arbeitsrecht: Arbeitnehmerrechte von Leiharbeitern: Der Equal Pay Grundsatz

(c) Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln

Arbeitsgericht Herford, 04.05.2011, 2 Ca 144/11

Gem. § 9 Nr. 2 AÜG sind Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen, unwirksam.

Somit haben Leiharbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf die gleiche Bezahlung und die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaft in dem Unternehmen des Entleihers.

§ 9 Nr. 2 AÜG sieht aber auch vor, dass der Entleiher (Zeitarbeitsunternehmen) andere Tarifverträge anwenden kann, die die Ungleichbehandlung rechtfertigen können.

Von dieser Maßnahme haben daher fast alle Zeitarbeitsunternehmen Gebrauch gemacht und oftmals Tarifverträge der Tarifgemeinschaft CGZP für Ihre Arbeitsverträge angewendet.

Mit Beschluss vom 14.12.2010 zu 1 ABR 19/10 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft CGZP nicht tariffähig ist.

Auf Basis dieses Beschlusses gibt es daher bereits mehrere Entscheidungen, die Zeitarbeitsfirmen zur Nachzahlung der Differenzbeträge an die Leiharbeitnehmer verurteilen.

Ein aktuelles Urteil ist das oben genannte des Arbeitsgerichts Herford.

Weitere Informationen:

http://www.mth-partner.de/rechtsanwaltsblog/arbeitsrecht-arbeitnehmerrec...

info@mth-partner.de


Über Rechtsanwalt_Köln

Vorname
H.

Nachname
Tieben

Adresse

mth Tieben & Partner
Sachsenring 34
50677 Köln

Homepage
http://www.mth-partner.de

Branche
mth Tieben & Partner berät Privatpersonen, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen insbesondere in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts, des internationalen Steuerrechts, des Wettbewerbsrechts, des Arbeitsrechts, des Vertragsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Verwaltungs- und Baurechts, des Familien- und Erbrechts, des Ausländerrechts, des IT-Rechts sowie im Bereich der Erneuerbaren Energien., Darüber hinaus erstellen wir Übersetzungen Ihrer juristischen oder wirtschaftlichen Fachtexte innerhalb der Sprachen Englisch, Deutsch, Tschechisch und Russisch und sind Ihnen behilflich, möglichst effizient Ihre Forderungen in Deutschland einzuziehen.