Wellness, Gesundheitspflege und Krankenversorgung

Gesundheit, Vorsorge und Pflege sind einige wichtige Stichworte im Alltag. Krankenkassen und Versicherer steigern die Beiträge und senken die Leistungen. Die pauschale Militärpflicht ist ausgesetzt und demzufolge sinken gleichermaßen die mittels Zivildienstleistenden belegten Jobs. Die Arbeitsstellen in der Pflege werden im Zuge dessen karg und es bilden sich arge Versorgungsengpässe. Jeder Angehörige, der einen pflegebedürftigen Menschen zu versorgen hat, wird vielmals vor Probleme gestellt, die allein nur schwerlich zu meistern sind. Hochpreisige Möglichkeiten können in Zeiten von Billiglohn, Harz IV und Wirtschaftskrise jedoch nur die wenigsten in Anspruch nehmen. Deshalb bleibt für zahlreiche ausschließlich die private häusliche Krankenpflege. Aber welche Belastung diese Pfleger auf sich nehmen, können außenstehende Personen nicht wirklich gewichten. Permanente Bereitwilligkeit, durchgehender Schriftwechsel mit Krankenversicherungen und Versicherern sind nur manche der entstehenden Umstände. Sonstige Schwierigkeiten, wie das Besorgen von Hilfsgeräten, das Verhältnis mit dem Patienten in gefährlichen Lebenslagen und deren rechtzeitige Bestimmung sind schwerwiegende Faktoren in den Regelmäßigkeiten des Pflegers. Wie ist aber nun die eigenständige Krankenpflege, neben dem Gewerbe überhaupt möglich? Dabei muss beachtet werden, welche Pflegestufe und folglich welchen Pflegeaufwand der Mensch erfordert. In den Pflegestufen I und II sollte es schon noch vorstellbar sein, die Pflege des Patienten mit der Tätigkeit zu vereinbaren. Sollte sich der Klient in Pflegestufe III befinden, was häufig eine 24h Betreuung mit sich bringt ist dies selten machbar.
Wie werden Senioren in Pflegestufen und Pflegebedürftigkeit klassifiziert und welche Prämissen sollten für die jeweiligen Pflegestufen beherzigt werden?
Wichtiger Tipp: Die Begriffsklärung der Pflegestufen ist keine originale Abbildung der Gesetzestexte, sondern fasst nur mit wenigen Vokabeln deren Inhalt zusammen.
Pflegestufe I:
Die erste Pflegestufe wird für Klienten mit erheblicher Pflegebedürftigkeit veranschlagt. Für den Fall, dass der immerwährende Pflegebedarf minimal 1,5h beträgt und davon minimal 46 Min. des Aufwandes auf zwei Verrichtungen der Grundpflege beträgt.
Pflegestufe II:
Die Pflegestufe II wird angeordnet für schwerpflegebedürftige Patienten. Für den Fall, dass der kontinuierliche Pflegeaufwand minimal drei Stunden beträgt und davon minimal 2 Stunden für die Grundpflege betragen. Dabei müssen die grundpflegerischen Handlungen jeden Tag mindestens zu drei verschiedenen Tageszeiten ausgeführt werden. Darüber hinaus müssen öfter wöchentlich, hauswirtschaftliche Hilfen verrichtet werden.
Pflegestufe III:
Die Pflegestufe III ist die oberste Pflegestufe. In diese Pflegestufe werden Senioren mit ungemein starker Pflegebedürftigkeit kategorisiert. Als Schwerstpflegebedürftig werden Klienten angesehen, welche fortwährend über fünf Stunden auf die Assistenz von Pflegern angewiesen sind. Von den 5h der Pfelgebedürftigkeit müssen minimal 4 Stunden für die Grundpflege entfallen und der Bedürftige muss des Weiteren in den Abend- und Nachtstunden von 22.00 Uhr bis 6:00 Uhr auf helfende Fachkräfte angewiesen sein. Es ist dagegen nicht ausführbar die pflegerischen Tätigkeiten nur auf abends zu verlegen. Das wird von den Pflegestellen zur Bewertung in Pflegestufe III nicht akzeptiert.
Da bekanntermaßen viele Arbeiten des Pflegers auf die Grundpflege entfallen, möchten wir mit ein paar Worten untersuchen, was unter Grundpflege zu verstehen ist.
Zur Grundpflege zählen nach SGB XI pflegerische Hilfen aus den Feldern Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Deutlich nicht zur Grundpflege gehören die hauswirtschaftliche Versorgung und die Durchführung ärztlicher Anordnungen wie beispielsweise die Beschaffung von Medizin.
Es sollte deshalb in sämtlichen Pflegestufen versucht werden, alle Fördermöglichkeiten des Staates in Betracht zu ziehen, diese zu gebrauchen und den Pflegeaufwand mit einem bewandertem häuslichen Krankenpflegedienst . Das eröffnet vielerlei Nützlichkeiten. Zum einen können durch den qualifizierten Routinier zum Vorschein kommende Schwierigkeiten früh entdeckt werden, zum anderen ist der Krankenpfleger ein klein wenig entlastet und hat die Chance, auch bei dauernder Einsatzfreude, Distanz zu gewinnen. Die Beihilfe durch einen professionellen Pfleger ist demnach immer zu befürworten.

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