Crowdfunding als Form des Geldeinsammelns mit Massevorteilen erläutert von Dr. jur. Horst Siegfried Werner

Crowdfunding bedeutet "Geld einsammeln von einer Menge (crowd) von Leuten" mit den Unterformen des fundraising oder auch des "capital raising". Crowdfunding wird auch als "Schwarmfinanzierung" oder als "Netzfinanzierung" in Anlehnung an das "Auffischen" von vielen Kapitalgebern bezeichnet. Unter Crowd-Funding wird speziell die Geldbeschaffung über mehrere oder fast zahllose kleinere Geldbeträge zu einem unternehmerischen oder sozialen, gemeinnützigen Zweck ( Crowdsponsering oder Fansponsering bei Vereinen oder Socialsponsering bei Hilfsorganisationen ) verstanden, um mit der Summe der Kleinbeträge eine große Gesamtsumme an Kapital für eine größere Anschaffung, Hilfsaktion oder Investition zu bekommen. Das Crowdfunding wird von der Erkenntnis geleitet, daß es z.B. viel schwerer ist, einen einzigen Geldgeber mit Euro 1.000.000,- zu finden als zehntausend Kapitalgeber mit Kleinbeträgen von jeweils Euro 100,- . Beim Crowdfunding macht man sich also das Vorteilsprinzip der Masse ( crowd ) zu nutze. Das fundraising folgt dem selben Prinzip und ist dem Fondskapital-Einsammeln zugeordnet. Der Begriff "capital raising" nach dem Prinzip des Crowdfunding bedeutet allgemein die Kapitalbeschaffung im unternehmerischen, gewerblichen Bereich.

Das Crowdfunding findet über erfolgsbeteiligtes Beteiligungskapital, aber auch als reine Spendensammlung von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinen statt. Somit ist das Crowdfunding eine Form des "capital-raising" ( Kapitalaufnahme oder Beschaffung von liquiden Mitteln ). Im unternehmerischen Bereich findet das Crowdfunding über Private Placements am Beteiligungsmarkt mit geringen Einmaleinlagen in ein Unternehmen statt, z.B. mit Beträgen ab Euro 500,- oder mit monatlichen Teilbeträgen von z.B. Euro 50,-. Die Summe der kleinen Einmaleinlagen oder Rateneinlagen soll dann insgesamt den erforderlichen Finanzierungsbetrag für die geplante Investition erbringen.

An der Börse findet das Crowdfunding z.B. bei den sogen. Publikumsgesellschaften statt, die dann teilweise hunderttausende Kapitalgeber bzw. Aktionäre haben. Ein Beispiel für ein solches Crowdfunding an der Börse war 1996 die Deutsche Telekom mit Beteiligungsbeträgen beim Börsengang ab nur ca. Euro 4.000,- und bekam mehr als zwei Millionen Aktionäre. In Deutschland unterliegt das Crowdfunding der staatlichen Kontrolle. Entweder bedarf es der Genehmigung für eine Spendensammlung durch die Gewerbeämter oder beim gewerblichen Crowdfunding der Genehmigung der Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) in Frankfurt/Main, wenn jemand mehr als Euro 100.000,- einsammeln möchte. Der Geldbetrag ist wiederum unbeschränkt, wenn das Unternehmen dann aber nicht mehr als 20 Kapitalgeber pro Finanzart aufnimmt.

Die Dr. Werner Financial Service Group betreibt seit über zehn Jahren eine Crowdfunding-Plattform unter http://www.emissionsmarktplatz.de , wo sich kapitalsuchende Unternehmen zur Kapitalbeschaffung über das Prinzip des Crowdfundings Kleinbeträge von vielen Anlegern besorgen können, um das gewünschte Gesamt-Finanzierungsvolumen zusammen zu bringen. Beraten werden die Unternehmen beim Crowdfunding von dem Finanzierungs- und Kapitalmarktfachmann Dr. jur. Horst Siegfried Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die Crowdfunding-Plattform Emissionsmarktplatz.de dient einem Finanzmarketing zur Anwerbung von Kapitalgebern und betreibt eine aktive Finanzmarktkommunikation über das sogen. "guerilla-marketing" zur Akquisition von Anlegern und Investoren.