Open Market TV AG NEWS: EuGH stärkt Klagerechte von Umweltverbänden gegen Kraftwerksprojekte - Auswirkungen auf Energiewende be

13.05.2011 / 16:07

In einem vielbeachteten Verfahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
die Klagerechte von Umweltverbänden gegen industrielle Anlagenbauvorhaben
erheblich gestärkt. Umweltverbände können nun umfassend auf die Einhaltung
des Umweltrechts klagen. Bislang ist das in Deutschland nur Einzelpersonen
erlaubt, wenn sie sich in ihren eigenen Rechten verletzt sehen. Die Folgen:
Komplexere Genehmigungsverfahren, teurere Projekte und weniger
Planungssicherheit für Anlagenbauer.

Experten der internationalen Sozietät Hogan Lovells raten:
Projektentwickler, Anlagenbauer und -betreiber sollten Genehmigungsanträge
künftig generell mit Umweltverträglichkeitsuntersuchungen versehen und
vorsorglich das Genehmigungsrisiko rechtlich managen. In jedem Fall sollten
sie mit mehr Widerstand gegen Projekte, längeren Realisierungszeiträumen
und höheren Projektkosten rechnen.

Im aktuellen Fall hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen
einen Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung für den Bau eines 1,4
Milliarden teuren Kohlekraftwerks in Lünen geklagt. Er machte die
Verletzung von Umweltrecht bei Erteilung der Genehmigung geltend, da sich
in der Nähe der Anlage fünf Landschaftsschutzgebiete befanden. Zwar hielt
das OVG Nordrhein-Westfalen die Klage für begründet, musste aber
anerkennen, dass der BUND nach deutschem Recht nicht klagebefugt ist. Das
Gericht erkannte aber den Widerspruch zum Europarecht und legte dem EuGH
den Fall vor.

Der Hintergrund: Nach dem geltenden deutschen Umweltrechtsbehelfsgesetz
können Umweltverbände nur auf Einhaltung solcher Vorschriften des
Umweltschutzes klagen, die 'Rechte Einzelner' begründen. Die in dieser
Klage betroffenen Gesetze zum Natur- und Umweltschutz dienen indes dem
Schutz der Allgemeinheit, aber nicht dem Schutz einzelner Personen, z.B.
betroffener Nachbarn. Daher konnten Verbände bislang wegen Beeinträchtigung
der Natur oder Umwelt regelmäßig nicht gegen Großvorhaben klagen. Der EuGH
hat diesem deutschen Ansatz für die Einhaltung des Umweltrechts jetzt einen
Riegel vorgeschoben. Denn nach Ansicht des EuGH verstößt diese
Einschränkung der Klagemöglichkeit gegen EU-Recht.

'Der EuGH öffnet damit Popularklagen Tür und Tor: Künftig wird wohl jeder
Umweltverband gegen Anlagenbau- und Kraftwerksprojekte in Deutschland
klagen können. Die Projekte werden länger dauern und teurer werden, das
Genehmigungsverfahren wird komplizierter. Dies wird insbesondere die
Energieversorger und Kraftwerksbauer vor neue Herausforderungen stellen',
so die beiden Rechtsanwälte Dr. Tobias Faber und Dr. Alexander Stefan
Rieger von der internationalen Kanzlei Hogan Lovells in Frankfurt am Main.

Faber und Rieger rechnen nach dem Urteil mit einer neuen Klageflut gegen
industrielle Großvorhaben. 'Auch bestehende Kraftwerksprojekte könnten
hiervon betroffen sein - im Einzelfall könne sogar der zwangsweise Rückbau
in Betracht kommen.' Den betroffenen Unternehmen aus der Anlagenbaubranche
und Energieversorgern raten die Experten, schon im Rahmen der
Projektentwicklung und rechtlichen Strukturierung von Industrievorhaben
darauf zu achten, die Genehmigungsrisiken angemessen auf die
Projektbeteiligten zu verteilen. Hierzu sind klare Regeln im Vertrag zu
treffen, die eine etwaige Kündigung, Mehrvergütung oder einen Rücktritt im
Falle einer verspäteten oder gar nicht erteilten Genehmigung vorsehen. Nur
so werden Großanlagenbauprojekte auch künftig 'bankable' sein.

Das Urteil betrifft nicht nur konventionelle Kraftwerke, sondern wird auch
Auswirkungen auf die Erneuerbare Energie-Projekte haben. 'Dies kann
erheblichen Einfluss auf die von der Bundesregierung geplante Energiewende
in Deutschland haben', so die beiden auf Kraftwerksbau spezialisierten
Anwälte.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
Hogan Lovells
Nadja Fersch
PR Manager Germany
Untermainanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Tel: 069 96236 638
Fax: 069 96236 100
E-Mail: nadja.fersch@hoganlovells.com

Hogan Lovells (die 'Sozietät') bezeichnet eine internationale
Anwaltssozietät, bestehend aus Hogan Lovells International LLP, Hogan
Lovells US LLP, Hogan Lovells Worldwide Group (einem Verein schweizerischen
Rechts) und deren zugehörigen Büros, die jeweils eine eigene rechtliche
Einheit darstellen. Hogan Lovells International LLP ist als Limited
Liability Partnership unter OC 323639 in England und Wales registriert.
Registersitz und Hauptsitz: Atlantic House, Holborn Viaduct, London EC1A
2FG. Hogan Lovells US LLP ist als Limited Liability Partnership im District
of Columbia eingetragen.

Die Bezeichnung 'Partner' bezieht sich auf ein Mitglied der Hogan Lovells
International LLP oder einen Partner der Hogan Lovells US LLP oder einen
Mitarbeiter oder Berater mit entsprechender Stellung und Qualifikation oder
einen Partner, ein Mitglied, einen Mitarbeiter oder Berater in einem der
zugehörigen Büros, der entsprechende Befugnisse hat. Rankings und Zitate
aus juristischen Verzeichnissen und anderen Quellen können sich auf die
Vorgängersozietäten Hogan & Hartson LLP und Lovells LLP beziehen. Insofern
Fallstudien dargestellt sind, garantieren deren Ergebnisse nicht dieselben
Ergebnisse für andere Mandanten. New York State Notice: Attorney
Advertising.

Ende der Finanznachricht

DGAP News

omtv-newsreport.com :
OPEN MARKET TV AG
Attn. Dave Dube
545 Eight Avenue, Suite 401
New York, NY 10018
HQ: Largo, Fla, Ulmerton Road3
+1 727 536 7100
eMail:openmarket@publicist.com
Europa Kontakt: Karl Burghart
burghart@activist.com


Über omtv Communications Inc.