FWU Group/ATLANTICLUX: In Sachen Kostentransparenz schon da, wo andere hinsollen

München, 11.05.2011. Mit Freude nehmen die Verantwortlichen der Münchner FWU Group, unter deren Dach sich auch die Luxemburger ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. befindet, die jüngste Initiative des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der 16 Verbraucherzentralen in den einzelnen Bundesländern auf, die eine Kampagne für mehr Transparenz bei Finanzprovisionen gestartet haben. Wie der oberste Verbraucherschützer Gerd Billen dabei gegenüber mehreren Medien zum Ausdruck brachte, seien aus der Sicht der Verbraucherzentralen die Probleme in dieser Hinsicht massiv und man wolle „die Kräfte bündeln, um schlagkräftiger zu sein“. Neben der entsprechenden Aufklärung wurde als erster Schritt ein Muster-Schreiben entwickelt, mit denen Banken zur Offenlegung von Provisionen aufgefordert werden können. Weitere Aktivitäten sollen folgen.
„Alles spricht dafür, dass der Markt dorthin kommen soll, wo FWU mit den seitens ATLANTICLUX gemanagten Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen schon lange ist“, erklärt Andreas Wurscher, Leiter Vertrieb Deutschland/Österreich bei der Münchner FWU AG. FWU gehört zu den Vorreitern von Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen auf Nettobasis in Deutschland und in Österreich.
In den FWU-Netto-Produkten sind keine Vergütungen für die eigentliche Vermittlungsleistung beinhaltet. Im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung zwischen Vertriebspartner und Kunden wird vielmehr für die Fondsgebundene lebens- und Rentenversicherung die Höhe der Vermittlungsvergütung festgelegt. Dabei zahlt der Kunde die vereinbarte Gebühr in der Regel über 60 Monate verteilt in gleich bleibenden Raten. Diese Vorgehensweise bietet sowohl dem Kunden als auch dem Vermittler gegenüber herkömmlichen Brutto-Tarifkalkulationen, die üblicherweise die Vermittlungsvergütung versteckt beinhalten, entscheidende Vorteile.
So wird der Kunde einer Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen der ATLANTICLUX nicht im Unklaren gelassen, wie hoch die Vergütung für die Vermittlungsleistung tatsächlich ist. Diese Kosten werden vielmehr vollständig transparent dargestellt. Rechtlich ist dieses Verfahren durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt und auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die separate Vermittlungsvergütung dann für zulässig erklärt, wenn es sich um abschlusskostenfreie Tarife (Nettopolice) handelt. In diesen sind keine Provisionen eingerechnet, der Makler bzw. Vermittler vereinbart seine Gebühr direkt mit dem Kunden selbst.
Der FWU-Versicherungsspezialist Wurscher: „Mit dieser Vorgehensweise war die FWU Vorreiter am Markt und bietet mit der ATLANTICLUX nicht nur leistungsstarke, sondern auch kostengünstigste Tarife am Markt. Mit einer Beitragsrendite inklusive aller tariflichen Kosten von 5,90 Prozent in einem typisierten Beispiel erhielten wir bei der PrivatRente LD2 R aktuell im Januar 2011 die Auszeichnung ‚TOP-Ranking’ von dem unabhängigen Analysehaus MORGEN & MORGEN. Aber auch unsere RiesterRente RIR 3 und BasisRente RUR 2 – als transparente Bruttopolice konzipiert - erhielten dieses ‚Qualitätssiegel’.“

Weitere Informationen unter http://www.fwugroup.com


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