Hochvolt: Die Sicherheit der Mitarbeiter steht im Fokus

Wie zahlreiche aktuelle Studien zeigen, wird die Anzahl von Elektrofahrzeugen in den nächsten zehn Jahren einen immer größeren Anteil einnehmen. Beispielsweise nennt eine Studie von McKinsey einen Marktanteil von bis zu 33 Prozent für Hybrid- und Elektrofahrzeugen im Jahre 2020. Nach einer Studie von Roland Berger (15.09.2009) werden 2020 weltweit zehn Millionen Elektrofahrzeuge im Betrieb sein. Dieser Trend spiegelt sich auch in der Entwicklung und Vorstellung von immer zahlreicheren Elektro- oder Hybridfahrzeugen der Automobilhersteller wider.

Die Entwicklung alternativer Antriebe stellt für Automobilhersteller sowie Kfz-Werkstätten eine große Herausforderung dar. Das Potenzial solcher Antriebe ist enorm – vorausgesetzt, die Sicherheit der Fachkräfte, die an den Hochvolt-Systemen arbeiten, kann zuverlässig gewährleistet werden. Die durch Elektro- und Hybridantriebe bedingte Gefährdung betrifft zum einen das Personal, das im Bereich der Antriebsentwicklung arbeitet. Es muss im Umgang mit Hochvolt-Systemen qualifiziert sein und Sicherheitsbestimmungen einhalten. Zudem werden sich mit dem Anteil der Elektro- und Hybridfahrzeuge im Markt auch Kfz-Betriebe im Rahmen von Wartung und Reparatur immer häufiger mit diesen Fahrzeugen beschäftigen. Somit müssen deren Mitarbeiter nicht mehr nur mit Spannungen bis zu 24 Volt, sondern mit Spannungen von 400 bis 800 Volt umgehen. Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, ist es wichtig, die nötigen Voraussetzungen für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu schaffen und eine ausreichende Qualifizierung der Mitarbeiter zu erreichen sowie lückenlos zu dokumentieren. Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeiten an Hochvoltsystemen sind in der BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ §3 sowie im Arbeitsschutzgesetz §7 geregelt. Der Unternehmer ist somit rechtlich verpflichtet, sicherzustellen, dass nur ausreichend qualifizierte Mitarbeiter an Hochvolt-Systemen arbeiten. Darüber hinaus muss er Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Hochvolt-Systemen erstellen, den elektrotechnischen Fachbereich organisieren sowie Aufgaben- und Kompetenzbereiche festlegen. Welche Arbeiten ein Mitarbeiter an den Hochvoltsystemen vornehmen darf, hängt von dessen Ausbildung sowie Qualifikation ab und ist in der BGI/GUV-I 8686 definiert. So darf beispielsweise eine elektrotechnisch unterwiesene Person ausschließlich solche Arbeiten an Hochvoltsystemen ausführen, in die sie eine Elektrofachkraft eingewiesen hat und über die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten sowie die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterrichtet hat. Eine Elektrofachkraft hingegen darf in den Arbeitsgebieten Fachverantwortung tragen und elektrotechnische Arbeiten ausführen, in denen sie die fachliche Ausbildung sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen vorweist. Zusätzlich zur Fachverantwortung übernimmt die verantwortliche Elektrofachkraft auch die Aufsichtsverantwortung, hierzu ist sie auch vom Unternehmer beauftragt. Experten der ESG unterstützen Unternehmen bei der Einführung von Hochvolt-Technologien unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen. Die Beratung erfolgt dabei individuell abgestimmt auf das jeweilige Unternehmen, mit dem Ziel einen Qualifizierungsplan für die einzelnen Mitarbeiter zu erstellen, der bereits vorhandene Kompetenzen berücksichtigt. Basierend auf einer individuellen Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen definiert die ESG Maßnahmen, um gesetzliche Anforderungen einzuhalten und nachhaltig zu dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie umfasst die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen, weshalb sie auch eine wesentliche Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen bildet. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der daraus gewonnen Ergebnisse. Unter anderem müssen alle Arbeitsmittel auf mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, der Arbeitsumgebung und mit Arbeitsstoffen überprüft werden. Mit Hilfe der eigens entwickelten Software-Lösung OSIMA unterstützt die ESG ihre Kunden bei der effizienten und gleichzeitig ressourcenschonenden Umsetzung der gesetzlichen Forderungen. Die Qualifizierung der Mitarbeiter wird durch den modularen und damit flexiblen Aufbau der Hochvoltausbildung optimal auf den Bedarf des einzelnen Mitarbeiters abgestimmt. Somit minimiert sich auch der Zeit- und Kostenverlust für das Unternehmen. Die Ausbildung umfasst drei Stufen:
• Stufe 1: Nicht elektrotechnische Arbeiten
• Stufe 2: Arbeiten am spannungslosen System
• Stufe 3: Arbeiten unter Spannung


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