Stuttgarter Kinderhändlerprozess: Richter sondert 1. Verfügung ab

"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann."
Frank Fahsel, Richter am LG Stuttgart i.R.

Richter Klaus ZIMMERT will seinen oben zitierten Kollegen vom Landgericht Stuttgart in nichts nachstehen.

Der Antrag des Angeklagten auf Ladung weiterer Zeugen wird abgelehnt.

Für Richter Klaus ZIMMERT ist nämlich
"nicht ersichtlich, was die Zeugen bekunden sollen."

Übrigens: Auf die Frage, ob Richter Klaus ZIMMERT Ton- und Bilddokumente als Beweismittel zulassen wird, erging von Richter Klaus ZIMMERT bis heute keine Antwort.

Auch auf die Frage, ob Richter Klaus ZIMMERT die Zeugen vereidigen lassen wird, erging von Richter Klaus ZIMMERT bis heute keine Antwort.

Richter Klaus ZIMMERT lässt stattdessen feige über seine Geschäftsstelle mitteilen:

"In diesem Fall wird mit dem Angeklagten nicht gesprochen."

Der Antrag des Angeklagten auf Wiederaufnahme der Verfahren wegen
Versuchter Kindesentführung
Üble Nachrede, "Tatort Internet"
Falsche Verdächtigung der Kindesentziehung zum Nachteil von Jugendamtsmitarbeitern und Polizisten
Vortäuschen einer Straftat
Entziehung Minderjähriger zum Nachteil eines Amtsvormundes
Falsche Verdächtigung hinsichtlich der Aktenmanipulation von familiengerichtlichen Akten durch Stuttgarter Familienrichter
Betreiben einer "illegalen Seite" im Interner
Versuchte Körperverletzung
Hausfriedensbruch
Ordnungswidrigkeit der Angabe falscher Personalien
wird abgelehnt.

Alle Verfahren sind "vorläufig eingestellt" worden.
Nur das Verfahren wegen "Beleidigung" gegen Jugendamtsmitarbeiter und Polizisten bleibt aufrechterhalten.

Merkwürdig?
Würde nicht das "Richtige" dabei rauskommen, Richter Klaus ZIMMERT?

Wir dürfen gespannt sein, was Richter Klaus ZIMMERT noch auf Lager hat, um das Ergebnis in die gewünschte Richtung zu beeinflussen.

Als nächstes erwarten wir die Verfügung von Richter Klaus ZIMMERT, dass wie in der ersten Instanz beim Amtsgericht Stuttgart unter Richterin Tichaczek-Krebs
sämtliche Belastungszeugen "besonders geschützt" werden müssen
der Angeklagte und Zuschauer dagegen nach "gefährlichen Gegenständen" durchsucht werden(unter "gefährlichen Gegenständen" versteht das Gericht Aufzeichnungsgeräte)

Stifte und Papier beschlagnahmt werden
dienstlich anwesende Polizisten ihre "Schusswaffen zu führen haben"