Fahrverbot

Das Fahrverbot erlaubt es nicht, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Meist ist das eine zusätzliche Strafe, die bei Straftaten im Verkehrbereich begangen wurden. Ein Fahrverbot wird erst dann vollstreckt, wenn ein Bescheid rechtens ist und ein Gericht ihn rechtskräftig gesprochen hat. Sobald der Führerschein nach dem Urteil in Verwahrung gegeben wurde, beginnt die Dauer des Fahrverbotes. Wenn der Führerschein später abgebeben wird, verlängert sich automatisch dann auch die Dauer des Fahrverbotes. Diese Zeit wird genau nach Monaten errechnet. Das heißt, wenn man den Führerschein am ersten Tag des Monats abgibt, dann bekommt man Das kann bis zu drei Monate andauern. Kann der Führerschein nicht abgegeben werden weil er verloren gegangen ist, so muss der Verurteilte dies mit einer eidesstattlichen Erklärung bestätigen. Somit wird verhindert, dass der Verurteile das Fahrverbot einhält und nicht den verloren gemeldeten Führerschein nutzt. Wenn man trotz Fahrverbot ein Kraftfahrzeug führt, macht man sich strafbar und kann dadurch erneut verurteilt werden und damit riskiert dass man endgültig die Fahrerlaubnis verliert oder eine längere Zeit ein Fahrverbot bekommt. Jedoch kann die Fahrerlaubnis auch durch die Verwaltungsbehörde entzogen werden, wenn man sich zum Beispiel nicht an die entsprechende Geschwindigkeit gehalten hat oder Verkehrsregeln bzw. Verkehrsschilder nicht korrekt beachtet hat. Auf der Internetseite www.ra-kotz.de kann man sich zum Thema Fahrverbot ausführlich informieren und beraten lassen.