Freiwilliges Soziales Jahr: Vom Zusatzbeitrag befreit - Gesundheitsreform 2011: Kein Zusatzbeitrag bei FSJ und FÖJ

Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) zahlen keine Krankenkassen-Zusatzbeiträge mehr. Darauf macht das Internetportal Krankenkassen.de aufmerksam. Diese Neuregelung ist Bestandteil der Gesundheitsreform, die am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Damit greift die Bundesregierung die zahlreichen Proteste der Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Freiwilligen Ökologischen Jahres auf.

Bisher mussten Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres und Freiwilligen Ökologischen Jahres den Zusatzbeitrag selbst zahlen. Da sie für ihre gemeinützige Arbeit keinen Lohn, sondern nur eine kleines Taschengeld erhalten, stellte der Zusatzbeitrag für die Betroffenen eine erhebliche Belastung dar.

Auch Wehr- und Zivildienstleistende sowie Auszubildende mit einem Entgelt von bis zu 325 Euro müssen vom nächsten Jahr an keinen Zusatzbeitrag bezahlen. Darüber hinaus müssen auch Empfänger von Eltern- oder Mutterschaftsgeld sowie Krankengeld keinen Zusatzbeitrag entrichten.

Weitere Informationen zu den Änderungen beim Zusatzbeitrag 2011:
http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/gesundheitsreform/...


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