Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Die Kanzlei Urmann und Collegen U+C aus Regensburg mahnt die Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab. Dem Betroffenen wird folgendes vorgeworfen:

"Durch das Herunterladen dieses urherberrechtlich geschützten Werkes im Internet sowie das gleichzeitige Anbieten dieses Werkes durch Freigabe auf Ihrer Festplatte zum Download für weitere Nutzer wurde eine strafrechtlich relevante, unerlaubte Verwertung dieses Werkes im Sinne des § 106 Abs. 1 UrhG i.V.m §§ 15, 16, 17, 19 Abs. 2 UrhG begangen." Viele Abgemahnte sagen nach dem Erhalt solch einer Abmahnung, dass sie nur heruntergeladen und keine Dateien angeboten hätten. Das "Problem" bei Filesharing Programmen ist jedoch, dass mit dem Download einer Datei, zeitgleich ein Upload (Zugänglichmachung) möglich gemacht wird. Natürlich ist auch der Download illegal, in diesem Fall wird aber die öffentliche Zugänglichmachung von der Kanzlei Urmann und Collegen abgemahnt.

Weiter Informationen zu dem Thema "Abmahnung Urmann und Collegen U+C finde sie hier.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de oder www.dr-abmahnung.de/blog

Ihr Dr. Alexander Wachs