Gute Nacht, Nachtstrom?

Um ihre Stromkapazitäten effizienter verwerten und ihre Kraftwerke besser auslasten zu können, boten in der Vergangenheit viele Energieversorger so genannten Nachtstrom an. Dadurch profitierten Verbraucher von günstigeren Strompreisen in Nebenzeiten, während die Anbieter größere Schwachlastphasen vermeiden konnten. Interessant waren diese Tarife insbesondere für Nutzer von elektrischen Nachtspeicherheizungen und Betriebe, die auch nachts viel Strom für ihren Maschinenpark benötigten.

Die Vorteile solcher Nachtstrom-Tarife, von manchen Versorgern auch Niederstrom- oder Schwachlast-Tarife genannt, haben sich aber ins Gegenteil verkehrt. Mehrere Verbraucherzentralen bewerten Werbung, die Nachtstrom für Nachtspeicherheizungen als besonders günstig anpreist, mittlerweile sogar als „Märchen“. Der Grund dafür liegt in der aktuellen Situation des deutschen Strommarkts.

Viele Nachtstrom Anbieter, aber keine Auswahl

Überregionale Energieanbieter haben ihre Nachtstrom-Tarife flächendeckend eingestellt, da sie aufgrund der hohen Netznutzungsentgelte der Netzbetreiber für sie nicht mehr wirtschaftlich waren. Die lokalen Versorger, in der Regel Betreiber der lokalen Stromnetze, waren sich dagegen ihrer privilegierten Stellung bewusst. Sie haben die Preise für ihre Nachtstrom-Tarife in den letzten Jahren stetig angehoben, teilweise um mehr als 50 %. Kunden mit bestehenden Verträgen haben somit praktisch meist keinerlei Möglichkeit, alternative Nachtstrom-Angebote in Anspruch zu nehmen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Verbraucher sich in ihr Schicksal ergeben müssen. Da der Strommarkt nach der Liberalisierung in Bewegung geraten ist, könnte ein konventioneller Tarif eines Wettbewerbers unter dem Strich günstiger sein als ein nach bestimmten Uhrzeiten gestaffelter Sondertarif des lokalen Versorgers. Darüber hinaus sind Nachtspeicherheizungen weder besonders energieeffizient noch umweltfreundlich. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in der Energieeinsparverordnung von 2009 den Betrieb von Nachtspeicherheizungen ab 2020 verboten. Zwar räumte der Bund einige Ausnahmen ein, doch sollten sich Besitzer einer älteren Anlage informieren, ob eine Modernisierung oder ein Austausch ihrer Stromheizung auf lange Sicht nicht wirtschaftlicher für sie ist.