Betrug verdacht und Psychodrogen - Star-Gutachter

Skandalöse Wendung im Falle des nunmehr über 32 Jahren andauernd einsitzenden Strafgefangenen Juan Carlos BRESOFSKY-CHMELIR.

In Österreich ist der Promi-Gutachter des Landes, Prim. Dr. Reinhard HALLER, auf Psychopharmaka eingestellt worden. Haller konsumiert nun Psychodrogen, wie er selbst mit Eingabe vom 20.2.2010 bei der StA des LG Innsbruck zugab, AZ 26 1 St 1/10k.

Haller steht unter Betrugsverdacht, des Verdachts der falschen Zeugenaussage und der Fälschung eines Beweismittels – die Staatsanwaltschaft Innsbruck und Steyr ermittelt. Haller habe unter anderem Tests abgerechnet, die er gar nicht durchgeführt habe.

Auch der Sexologe und Publizist, PD Dr. Reinhard EHER, steht unter schweren verdacht Gefälligkeitsgutachten gegen den Häftling erstellt zu haben (siehe Anhang „Strafanzeige“).

Laut einem Urteil des Landesgerichts Innsbruck darf ein Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller als "Kunstfehler" bezeichnet werden. Das berichtet die Nachrichtenagentur APA (siehe Anlage: „Gerichtsurteil“, „Honorarnote“ sowie Medienberichte unteren Links).

Folge man Haller, "dann ermöglichen es diese überholten Tests bei Prognosegutachten dem Psychiater, willkürlich zu befinden, ob jemand gut oder böse ist, quasi Gott zu spielen. Das ist ein Skandal für jeden betroffenen Häftling und eine Gefahr für sonst zu begutachtenden Staatsbürger".

Haller hatte für einen Langzeithäftling eine Gefährlichkeitsprognose erstellt, auf deren Basis die bedingte Entlassung des seit 32 Jahren im Gefängnis sitzenden Juan Carlos Chmelir abgelehnt wurde.

Der heute 61-jährige Chmelir, über den Haller das gegenständliche Gutachten erstellte, hat 1978 bei einem Postüberfall einen Mann erschossen und ist inzwischen der am längsten einsitzende Häftling Österreichs.

Der klinische Psychologe und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Klaus Burtscher bezeichnete Hallers Gutachten als "Kunstfehler" und kritisierte es scharf.Burtscher behauptete weiter, das Gutachten weise "schwere Mängel auf", da sich Haller Untersuchungsmethoden bedient habe, die "völlig veraltet und schon lange nicht mehr Stand der Wissenschaft sind". Haller habe bei der Begutachtung Chmelirs "keine international abgesicherten Verfahren für Persönlichkeitstests durchgeführt".

Haller hatte Chmelir unter anderem mit dem Baumzeichen-Test und dem sogenannten Wartegg-Zeichen-Test (WZT) einer testpsychologischen Untersuchung unterzogen.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 1999 festgestellt (Aktenzeichen 1 StR 618/98), dass diese Tests "keine wissenschaftlich fundierten Verfahren" darstellen.

Er habe sein Gutachten "nach den Regeln der Kunst erstellt", und dieses sei auch "richtig", betonte Haller in seiner gerichtlichen Befragung, deren Protokoll der APA vorliegt.

Burtscher erhob gegenüber Radio Vorarlberg außerdem den Vorwurf, Haller habe Tests abgerechnet (MMPI-II), die er gar nicht durchgeführt habe. Dazu laufe bereits ein Verfahren, so Burtscher.

In seinem Urteil hält der Richter demgegenüber fest: "In zahlreichen Publikationen werden die vom Kläger eingesetzten projektiven Tests, nämlich der Wartegg-Zeichen-Test und auch der Baumtest, als außerhalb der wissenschaftlichen Psychologie stehend bezeichnet, sodass es seit Jahrzehnten keine Neuauflagen mehr gebe".

Sämtliche Gutachten und sonstigen Gerichtsentscheidungen zum Fall des Langzeithäftlings Juan Carlos Chmelir (geb.Bresofsky), sowie persönliche Äußerungen des Häftlings zur Sache, können sie unter
http://cid-c9aaae03c4151eb6.office.live.com/browse.aspx/.Documents kostenlos einsehen oder herunterladen.

Sie werden dort dramatische Dokumente einsichtig werden, die außergewöhnlich sind, weil der Häftling in Österreich schon den Status eines „Staatsfeindes“ trug, sodass dringender Verdacht besteht, das die Justiz die Gutachter instrumentalisiert hat, um den Häftling – trotz 32 Jahren andauernder Strafhaft - nicht entlassen zu müssen.
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/585760/index.do?from=gl.h...
http://derstandard.at/1280984149024/Staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-G...

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Honorarnote Haller.pdf311.58 KB