Deutschland verletzt wieder die Menschenrechte

Was nun Frau Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger? Wahrscheinlich wird es ein weiteres Urteil gegen die Deutschland wegen unmenschlicher Behandlung, Verletzung des fairen Verfahrens, Verfolgung eines Unschuldigen und Verletzung des Eigentums beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geben. Deutschland hebt immer hervor, die Menschenrechte und internationale Konventionen zu achten und prangert andere Staaten für konventionswidriges Verhalten an. Der Fall Gäfgen regte in der Bevölkerung die Diskussion an, ob die Androhung von Gewalt in konventions- und widerrechtlicher Ausübung durch Staatsorgane als Mittel zur Erreichung von Aussagen angebracht ist. Es hat sich aber deutlich gezeigt, das der EGMR ausdrücklich betonte, dass unmenschliche Behandlung und Folter auch durch Anordnungen von Vorgesetzten an ihre Untergebenen nicht das Mittel zum Zweck und daher konventionswidrig ist. Hier ist auf den sogenannten Daschner-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main hinzuweisen.

Wie der Fall Bösselmann vor dem EGMR verhandelt wird bleibt abzuwarten, da die Beschwerde nach Artikel 3, 6, 7 Abs.1 und 14 in Verbindung mit Artikel 41 Europäische Menschenrechtskonvention erst gestellt wurde. Die Frage stellt sich aber nun, ob die Bundesrepublik Deutschland sich überhaupt einen zweiten Fall Gäfgen in noch viel größerem Ausmaß leisten kann, denn die Unterschrift des Staates garantiert seinen Bürgern Rechte aus der EMRK, die, wenn sie ständig verletzt werden, Auswirkungen auf die Zugehörigkeit zur Staatengemeinschaft haben können. Wenn deutlich wird, das Deutschland bald mit China, Burma, Iran und anderen konventionsverletzenden Staaten in einem Atemzug genannt wird, kann die BRD nicht mehr andere Staaten anprangern und den Bürger/innen im eigenen Land diese Rechte gleichzeitig verweigern.

Die Bundesregierung sollte daher überdenken, ob sie durch konvensionswidriges Verhalten einzelner Staatsdiener bald selber erneut an den Menschenrechts-Pranger gestellt werden möchte, oder unverzüglich Abhilfe schaft und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei Kenntnisnahme beseitigt und die Verbrecher nach bereits vorhandenen Gesetzen ohne Verzug mit aller Härte aburteilt, damit die bekannten Beispiele nicht schule machen. Dies hat auch der EGMR gerügt, da im Fall Daschner eine viel zu milde Strafe ausgesprochen wurde.
Lothar Bössselmann


Über Ambassador Press