Privates Beteiligungskapital zur Unternehmensfinanzierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Privates Beteiligungskapital zwecks Finanzierung ist für die notwendigen Investitionen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) im Rahmen der Internationalisierung der Wirtschaft unerläßlich. Die Globalisierung der Märkte bedeutet auch für kleine und mittelständische Betriebe eine wachsende Herausforderung im nationalen und internationalen Wettbewerb. Dieser Wettbewerb kann nur erfolgreich bestanden werden, wenn sich die Unternehmer neuen Formen der Unternehmensfinanzierung öffnen. Innovation und Wachstum bedingen eine Stärkung sowohl des Finanzkapitals als auch des Humankapitals. Eine optimale Kapitalausstattung erfordert alternative Finanzierungsformen.

Jede Neufinanzierung oder Umfinanzierung (bzw. Umschuldung), Kapitalzufuhr, Kapitalaufstockung, Kapitalerhöhung oder Kapitalbeschaffung bedarf der finanzwirtschaftlichen, der gesellschaftsrechtlichen, der bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Überlegung bzw. Prüfung, wenn Fehler vermieden werden sollen. Es stellt sich die Frage, ob eine Fremdfinanzierung über eine aufzunehmende Verbindlichkeit ( z.B. Bankkredit ) oder eine Eigenkapitalfinanzierung ( auch über stimmrechtsloses Beteiligungskapital ) oder eine Mischfinanzierung erfolgen soll. Derartige Grundsatzentscheidungen haben erheblichen Einfluß auf die zukünftige Bonität und das Rating eines Unternehmens und damit auf die zukünftige Finanzierungs- und Investitionsfähigkeit des Unternehmens. Dabei spielen auch der Finanzierungsanlaß ( z.B. Immobilienfinanzierung od. Marketingfinanzierung od. Auftragsvorfinanzierung etc. ) eine bedeutende Rolle. Wir erläutern mit unseren erfahrenen Finanzierungsspezialisten alle Möglichkeiten denkbarer Finanzierungsmodelle unverbindlich zur alternativen Entscheidungsauswahl.

Zur Befriedigung des ermittelten Kapitalbedarfs existieren zahlreiche Möglichkeiten, die Unternehmen im Rahmen einer beteiligungsorientierten Finanzierung wahrnehmen können. Bei einer Eigenkapitalfinanzierung spielen mehrere Elemente eine Rolle, die durch komplexe Berührungspunkte miteinander verknüpft sind. Als erfahrene Finanzberater berücksichtigen die Capital Consultants während der Konzeption der Beteiligungsfinanzierung alle wichtigen bilanziellen, steuerlichen und rechtlichen Aspekte und kapitalmarktrechtliche Standards für Beteiligungsangebote an Privatinvestoren bzw. für Kapitalmarktprospekte.

Beteiligungskapital ist im Unterschied zur Darlehensfinanzierung der Banken kein Fremd-, sondern Eigenkapital. Eingesetzt kann es für jeden Finanzierungszweck werden: Es verbessert und verstärkt die Haftkapitalbasis, erhöht die Bonität und das Rating. Es stärkt die Finanzierungsfähigkeit eines Unternehmens und damit die Wettbewerbsfähigkeit. Für Beteiligungskapital als Risikokapital müssen keine Sicherheiten gestellt werden. In der Regel kommt eine Beteiligung schon bei kleinen Investitionsvorhaben ab fünfstelliger Größenordnung in Betracht.

Im Rahmen einer kleinen Privatplatzierung mit einem Beteiligungs-Exposé als hand-out oder einer Kapitalmarktemission mit einem BaFin-genehmigten Verkaufsprospekt zur bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung bietet die Dr. Werner Financial Service AG über ihre Netzwerkpartner eine umfassende Beratung auf allen Gebieten der Angebots-Platzierung, des Gesellschaftsrechts, Wertpapierrechts, Handelsrechts, Steuerrechts, Bilanzrechts und im Kapitalmarktrecht vor, während und nach einer Kapitalmarktemission sowie eine rechtliche und steuerliche Analyse des Emissionsunternehmens bei anderen Maßnahmen der Unternehmesfinanzierung / Mezzanine-Finanzierung. Die Capital-Consultants des Dr. Werner-Experten-Netzwerks beraten Unternehmen zudem in allen rechtlichen, bilanziellen und steuerlichen Fragestellungen ( kostenlose Anfragen unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ), die sich im Zusammenhang z.B. mit einer Nachfolgebeteiligung, Unternehmensverkaufs-Finanzierung, Mitarbeiterbeteiligung etc. ergeben.

Die Beschaffung von Kapital und bankenunabhängiger Finanzierung über die privaten Beteiligungs- und Kapitalmärkte ist für jedes Unternehmen in allen Größenordnungen möglich und umsetzbar. Bis zu zwanzig Kapitalgebern pro Finanzinstrument bedarf es keiner bankaufsichtsrechtlichen Genehmigung zur Kapitalbeschaffung. Erst bei größerem Kapital, wofür mehr als 20 private Geldgeber pro Finanzinstrument erforderlich sind, muß eine von der Wertpapieraufsicht ( BaFin in Frankfurt / Main ) genehmigte Kapitalmarktemission mit einem gestatteten bwz. gebilligten Kapitalmarktprospekt über ein Private Placement durchgeführt werden.