Prüft das Bundesjustizministerium rechtliche Schritte gegen zwei unbescholtene Bürger?

Das Bundesjustizministerium prüft rechtliche Schritte gegen eine unbescholtene Bürgerin aus Wolfsburg und gegen einen unbescholtenen Bürger aus Wilhelmshaven. Diese ungeheuerliche Behauptung stellt der Anwalt von Ruthard Stachowske, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch,in einem Schriftstück auf. Angeblich behaupten die beiden fälschlicherweise, dass vonseiten des Ministeriums die Einrichtung auf den Prüfstand gestellt worden ist.

Seit einigen Monaten überzieht der Leiter der Einrichtung, die angeblich eine familienorientierte Drogentherapie macht, Portale und Privatpersonen mit Unterlassungserklärungen, Klageandrohungen und Klagen. Das meiste verpufft.

Heinz-Peter Tjaden, Redakteur aus Wilhelmshaven, beschäftigt sich seit einem Jahr in Veröffentlichungen mit der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Die Wolfsburgerin tut das ebenfalls. Bei seinen Recherchen wendete sich Tjaden immer wieder an die Trägerin der Einrichtung, an Behörden und andere Stellen. Meistens bekam er keine Antwort.

Im Oktober 2009 schaltete der Wilhelmshavener Redakteur das Bundesgesundheitsministerium ein. Das antwortete per mail: Zuständig ist das Bundesfamilienministerium. Von dort wanderte die Angelegenheit nach einer weiteren Intervention zum Bundesjustizministerium. Zwei Hinweise wurden beantwortet, die von Tjaden ist noch in einer Warteschleife.

Wie alles in dieser Angelegenheit, machte der Redakteur das öffentlich. Die Bürgerin aus Wolfsburg ebenfalls. Und nun hat der Anwalt von Ruthard Stachowske behauptet, deswegen prüfe das Bundesjustizministerium rechtliche Schritte gegen die beiden. Eine Prüfung der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gebe es nicht.

Inzwischen hat Heinz-Peter Tjaden das Bundesjustizministerium um eine Stellungnahme gebeten. Wissen will er: Ist zutreffend, was dieser Anwalt schreibt? Prüft das Ministerium wirklich rechtliche Schritte gegen zwei unbescholtene Bürger?


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