Genussrechte als stimmrechtsloses Beteiligungskapital zur Finanzierung von Unternehmen

Genussrechte oder wertpapierverbriefte Genussscheine ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) können zur Finanzierung mit Dr. Horst Siegfried Werner ausgeben werden: Die Unternehmen erhalten bei gewünschten Finanzierungsvolumina von bis zu Euro 3 Mio. Genussrechts-Bedingungen, Genussrechts-Zeichnungsschein, Genussrechts-Beteiligungsexposé und alle kapitalmarktrechtlichen Unterlagen, die benötigt werden, um nicht mit der Bankenaufsicht BaFin Probleme zu bekommen. Bei größeren Finanzierungen bis zu Euro 200 Mio. erstellt die Dr. Werner Financial Service AG einen Genussrechtsprospekt über Vermögensanlagen oder einen Genussschein-Prospekt als Wertpapierprospekt für ein Private Placement am Kapitalmarkt.

Hat das Unternehmen mit der Finanzierungsform einen geeigneten rechtlichen Rahmen für die Kapitalmarkt-Emission gefunden und diesen Rahmen mit den gewünschten Beteiligungsbedingungen ausgefüllt, folgt als nächster Schritt bei größeren Volumina entsprechend den gesetzlichen Regeln die Prospektierung des Genussrechtsbeteiligungs-Angebots zur bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung. Die Konzeption und Erstellung eines Verkaufsprospekts, des Kapitalmarktprospekts bzw. des Fondsprospektes erfolgt durch das Dr. Werner-Finanz-Experten-Netzwerk, das bereits über 650 Kapitalmarktprospekte erfolgreich konzipiert und am Markt mit einem Volumen von über € 6,5 Mrd. betreut hat.

Die Kapitalmarktprospekt-Erstellung ( Genussrechts-Verkaufsprospekte ) für den Beteiligungsmarkt zur Kapitalbeschaffung: Bereits in der Vergangenheit galt bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren auch außerhalb der Börse die Pflicht zur Veröffentlichung eines gefertigten Kapitalmarktprospektes als Beteiligungs-Verkaufsprospekt, als Wertpapierverkaufsprospekt oder Fondsprospekt über Vermögensanlagen. Mit dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz ist diese Prospektpflicht auch auf nicht wertpapierverbriefte Vermögensanlagen ausgedehnt worden. Damit unterliegt seit dem Jahre 2005 z.B. auch das öffentliche Angebot von Kommanditbeteiligungen, Fondsbeteiligungen, stillen Beteiligungen, partiarischen Darlehen und wertpapierlosen Genussrechten (Genussrechtskapital, Genussscheinen) grundsätzlich der gesetzlichen Prospektpflicht. Mit dem prospektierten Beteiligungsangebot wird die Möglichkeit auf bankenunabhängiges Kapital für das Unternehmen eröffnet.

(Eigen-)Kapitalbeschaffung mit einem Kapitalmarkt- und Unternehmensprospekt oder Fondsprospekt: Eines Unternehmensbeteiligungs-Exposés oder eines Kapitalmarktprospektes ( Fondsprospekt, Wertpapierverkaufsprospekt etc. ) sollte sich der Emittent jedoch schon deshalb bedienen, weil es ein ideales Instrument zur Eigenkapitalbeschaffung und zur umfassenden Aufklärung der Anleger über die Chancen und Risiken sowie als solches aus Sicht des Unternehmens ein Haftungsvermeidungsinstrument darstellt. Gleichzeitig ist der Emissionsprospekt eine Imagesache. Ein Prospekt signalisiert zudem die Bereitschaft des Unternehmens zur Transparenz im Umgang mit seinen potenziellen Investoren, was einen wesentlichen Faktor für die Gewinnung von Investoren zur weiteren Unternehmensfinanzierung darstellt.

Die Dr. Werner Financial Service AG reicht den erstellten Genussrechts-Prospekt bzw. Beteiligungsprospekt bei dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen ( BaFin ) zur Prüfung und Genehmigung ein und garantiert vertraglich die Prospektzulassung.