Eine Lanze für die Meinungsfreiheit

Amtsgericht Augsburg, Landgericht Augsburg und Bayerisches Oberstes Landesgericht waren sich einig: Die drei Mitglieder des Vereins „Augsburger Bündnis – Nationale Opposition“, die 2002 Plakate mit der Aufschrift „Aktion Ausländerrückführung“ aufgehängt hatten, hatten sich des öffentlichen Anschlagens volksverhetzender Schriften schuldig gemacht.

Das Bundesverfassungsgericht hob die strafgerichtlichen Verurteilungen jetzt auf. Nach seiner Auffassung verstoßen sie gegen die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz: „Das Landgericht hat der Aussage auf dem Plakat einen Sinngehalt gegeben, den das Plakat aus sich allein heraus nicht hat und der auch nicht anderweitig durch die übrigen Ausführungen des Landgerichts in verfassungsrechtlich tragfähiger Weise begründet wird.“

In dem Plakat werde nicht die Minderwertigkeit von Ausländern ausgesprochen wie zum Beispiel durch die pauschale Zuschreibung sozial unerträglicher Verhaltensweisen oder Eigenschaften. Die Worte „Aktion Ausländerrückführung“ sagten dies nicht aus. Zwar mache das Plakat unmissverständlich deutlich, dass die Initiative der Beschwerdeführer Ausländer „rückführen“ will. Der Umfang und die Mittel, ob nun beispielsweise durch Anreiz oder Zwang, werde jedoch nicht benannt. Dem Plakat sei daher nicht ohne weiteres zu entnehmen, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollten.

Die Karlsruher Entscheidung sollte nicht als Freibrief für pauschale Forderungen betrachtet werden. Sie ist aber richtig. Seit 2008 existiert ja sogar ein eigenes EU-Programm zur Unterstützung der Rückkehr von Ausländern in ihre Heimatländer, der Europäische Rückkehrfonds. Daneben bestehen Programme der einzelnen EU-Staaten zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Heimat.

Deutschland steht vor, genauer: inmitten einer bevölkerungspolitischen Herausforderung. Wie damit umgehen? Es kann Vorsorge treffen für den Bevölkerungsrückgang und den Anstieg des alten Bevölkerungsanteils. Es kann den Bevölkerungsrückgang durch Zuwanderer ausgleichen. Es kann versuchen, seine Geburtenrate wieder auf ein bestandserhaltendes Niveau zu heben. Es kann in bestimmten Fällen die Rückkehr von Ausländern in ihre Heimatländer fördern. Und es kann mehrere oder alle dieser Vorgehensweisen miteinander verbinden. Was geschehen soll, muss offen diskutiert werden können.

Karl Diefenbach


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