Poppen fürs Shoppen – ein Film der G&G Media Foto-Film GmbH wird durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk abgemahnt

Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken an dem Werk „Poppen fürs Shoppen“ ab. Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung es wäre in einer so genannten Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. Dieser urheberrechtliche Verstoß soll durch eine Antipiracy-Firma oder im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens beweissicher dokumentiert worden sein. Eine Identifizierung erfolgt anhand der Ermittlung des Hashwertes.

Abgemahnt werden unter anderem die weiteren Filmetitel:
- Mallotze 17
- Taschengeld Luder #9

Für die G&G Media Foto-Film GmbH fordern Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die G&G Media Foto-Film GmbH eine Vertragsstrafe zu zahlen. Zusätzlich wird in Form einer außergerichtlichen Einigung der Abgemahnte zur Zahlung einer pauschalen Summe (für Schadenersatz, Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts nebst Datenermittlung) in Höhe von EUR 1.298,-- aufgefordert.

Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt ist, kann nur anhand des Einzelfalles beurteilt werden. Aktuelle Informationen, Hinweise und Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Abmahnung G&G Media Foto-Film

Eine anwaltliche Begleitung dieser Angelegenheit ist äußerst sinnvoll, da die geforderte Unterlassungserklärung, welche eine Verpflichtung für 30 Jahre bedeutet, nicht ungeprüft und nur modifiziert unterzeichnet werden sollte. Weiterhin handelt es sich bei den vorgenannten Werken um die Verbreitung pornographischer Schriften, sodass der Tatbestand nach § 184 StGB vorliegt. Vor diesem Hintergrund kann auch nicht empfohlen werden eine Standartvariante aus dem Internet zu verwenden. Reagieren Sie nicht voreilig. Auch um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig und möglichst kostengünstig zu erledigen, empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats. In der Regel gelingt es uns entweder die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.


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