Rente unter Palmen in der Sonne so gehts!
Pressetext verfasst von usbotschaft.de am Mo, 2010-03-08 18:10.Rente unter Palmen
Rente unter Palmen So klappt es mit dem Traum vom Ruhestand im Ausland!
Sand, Palmen, immerwährendes Meeresrauschen – der Traum vom Ruhestand im Süden ist für viele Deutsche Wirklichkeit. Immer mehr Pensionäre lassen sich ihre Rente ins Ausland überweisen.
Im vergangenen Jahr waren es 191 730 Versicherte, die ihren Ruhestand in anderen Ländern genießen. Ein Anstieg um 3,15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Kann das jeder? Was ist zu beachten? die wichtigsten Fragen:
1. Darf sich jeder Arbeitnehmer seine Rente ins Ausland überweisen lassen?
Ja, die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Rente auch aus, wenn der Wohnsitz im Ausland liegt.
2. Gibt es besondere Voraussetzungen?
Nein, es gelten die gleichen Bedingungen wie beim Rentenbezug im Inland. Zum Beispiel muss, wer mit 65 Jahren eine Altersrente bekommen will, mindestens fünf Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto haben.
3. Wie alt muss ich sein?
Eine Altersgrenze gibt es nicht. Es gilt das gleiche Renten-Eintrittsalter wie in Deutschland – derzeit im Normalfall 65 Jahre, ab 2012 steigt es stufenweise bis auf 67 Jahre.
4. Ist Auslandsrente auch bei Erwerbsminderung möglich?
Grundsätzlich ja, außerhalb der EU-Länder können aber deutsche Gesetze greifen, nach denen die Rente dorthin nicht in voller Höhe ausgezahlt wird. Jeder Fall muss einzeln geklärt werden.
5. Wo muss ich den Antrag stellen?
Teilen Sie dem Rentenversicherungsträger, von dem Sie die Rente erhalten, am besten so früh wie möglich mit, dass Sie ins Ausland gehen – inklusive der neuen Adresse und der neuen Bankverbindung.
6. Was für ein Konto muss ich haben?
Die Rente wird auf das Konto überwiesen, das Sie angeben. Sie können Ihr bisheriges Konto in Deutschland weiter nutzen oder eins im Ausland eröffnen.
7. Zahle ich genau so viel Renten-Steuer wie in Deutschland?
Ob Sie Steuern zahlen müssen, wird vom Finanzamt aufgrund der Einkommensteuererklärung geprüft. Genauere Auskünfte dazu gibt das bundesweit zuständige Finanzamt Neubrandenburg (Postfach 110164 - 17041 Neubrandenburg - www.steuerportal-mv.de).
8. Darf ich mir auf Mallorca auch als Gärtner oder Haushaltshilfe etwas dazu verdienen?
Ja, wenn Sie 65 Jahre alt geworden sind, dürfen Sie unbegrenzt zuverdienen. Davor gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Ohne Auswirkungen auf die Rente ist ein Betrag von bis zu monatlich 400 Euro erlaubt.
9. Wie bin ich als Rentner im Ausland krankenversichert?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie weiterhin in Deutschland pflicht-, freiwillig oder privat krankenversichert bleiben – das hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. dem neuen Wohnort. Näheres erklärt die eigene Krankenkasse.
10. Wo bekomme ich Unterstützung bei weiteren Fragen?
Die Deutsche Rentenversicherung hilft mit Infobroschüren, dem Servicetelefon 0800 / 10 00 4800 und der Webseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung.
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