Abmahnung Gut gegen Nordwind – Daniel Glattauer durch Rechtsanwaltskanzlei Waldorf für Hörbuch Hamburg HHV GmbH

Die bekannte Abmahnkanzlei Waldorf mahnt nun auch im Auftrag der Hörbuch Hamburg HHV GmbH wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken an dem Hörbuch Gut gegen Nordwind – Daniel Glattauer ab. Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung es wäre in einer so genannten Tauschbörse im Internet (z.B. Kademlia [Vuze, eMule], Gnutella [LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex], Gnutella2 [Shareaza], FastTrack [Kazaa Lite K++], BitTorrent, eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet) urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. Dieser urheberrechtliche Verstoß soll durch eine Antipiracy-Firma beweissicher dokumentiert worden sein.

Die Waldorf Rechtsanwälte fordern für die Hörbuch Hamburg HHV GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die Rechteinhaberin eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe in Höhe von regelmäßig EUR 806,00 für Schadenersatz, Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts und Ermittlung der Daten.

Die geforderten Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung für die Hörbuch HHV GmbH ist aus unserer Sicht jedoch viel zu weitreichend gefasst. Da im Falle der tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG besteht, empfiehlt sich hier, die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Aktuelle Informationen, Hinweise und Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/hhv-waldorf.htm

Eine anwaltliche Begleitung dieser Angelegenheit ist äußerst sinnvoll, da die geforderte Unterlassungserklärung, welche eine Verpflichtung für 30 Jahre bedeutet, nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte. Vor diesem Hintergrund kann auch nicht empfohlen werden eine Standartvariante aus dem Internet zu verwenden. Auch um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig und möglichst kostengünstig zu erledigen, empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats. Häufig gelingt die Forderungsabwehr oder teilweiser Forderungsverzicht. Gerne informieren wir Sie unverbindlich über die Handlungsmöglichkeiten, Chancen und Risiken.


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