„im Namen des Volkes……“ oder: vorsätzliche Rechtsbeugung nach STGB 339?

„im Namen des Volkes……“

oder: vorsätzliche Rechtsbeugung nach STGB 339?

aus www.internet-magazin-les-art.eu Rechtlichkeiten

Karlsruhe/Berlin 04.01.2009

Redaktionsbeitrag „les Art“

Als Gastbeitrag ist uns im Folgenden eine Übersicht von Herr Erhard Lorenz, Offenbach zur Verfügung gestellt, der einen tieferen Einblick in die Zweifelhaftigkeit der Rechtlichkeit des BRD-Lebens, gewährt. Diese Übersicht mag den einen oder anderen geneigten Leser etwas verwirren und kluge, selbstberufene Sachverständige werden sicherlich den einen oder anderen Punkt widerlegen können, da es für Alles immer auch einen Gegenpart gibt. Das ist ja das witzige an der heutigen Justiz, sie hat aus Zweckdienlichkeit sich einen selbsterhaltenden Apparat in Form einer „eierlegenden Wollmilchsau“ geschaffen, was im Ergebnis heute ohne Fug und Tadel, als „Politverwaltungsdiktatur“ zu beschreiben ist.

Deshalb sei hier auf eine Grundsätzlichkeit hingewiesen, die auch den letzten Zweifler die Augen der Erkenntnis zu öffnen vermag:

„im Namen des Volkes……“

Nach dem Zitiergebot aus Artikel 19 des Grundgesetzes, vorausgesetzt, es kann als gültig angenommen werden, was den Fakten nach nicht der Fall ist, so hebt alleine dieser Gesetzesgrundsatz alle Folgegesetze und Urteile auf, da Alles, was hiermit in Verbindung steht, von vornherein nichtig ist.

Was ist also geschehen? Nun, das ist gar nicht so schwierig und auch für Nichtjuristen gut verständlich. Der Bundesgerichtshof stellt fest, „Gesetze und Verordnungen, die gegen die Verfassung verstoßen, sind von vornherein nichtig“

Hier verstößt der Titel „im Namen des Volkes“ in mehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung Deutschlands sowie gegen das Grundgesetz der BRD, vorausgesetzt, diese ist noch „staatlich legitimiert“, was aufgrund von Rechtssachverständigen und Rechtswissenschaftlern, eben nicht mehr der Fall ist.

Denn der Satz „im Namen das Volkes“ ist nicht qualifizierbar und auch nicht quantifizierbar. Denn es gibt keine Antwort, welches Volk gemeint ist. Das ist schon deshalb unabdingbar, da Deutschland ein Zusammenschluß von deutschen Volksgruppen und Ländern ist und nach der Verfassung eben heißt: „….Vereinigung deutscher Länder….“, dokumentiert sowie durch die EU-Rechtsgebung, auch hier eine Benennung zur Unterscheidung und Rechtszuweisung im Sinne des Artikel 19, bedingt.

Alles, was Dieses unklar belässt, ist von vornherein nichtig. So gesehen, sind alle Urteile, die sich auf diesen Satz berufen oder Beschlüsse von Richtern damit einleiten, unheilbar erledigt und ungültig.

Erschwerend kommt noch die Tatsache hinzu, das das vorsätzliche weglassen der juristischen Wahrheit nach heutiger Rechtsansicht, eben den Straftatbestand der „Volksverhetzung“ begründet sowie ein Verstoß im Sinne des „Propagandadeliktes“ darstellt. Denn das weglassen des Begriffes „im Namen des deutschen Volkes“, ist eine Negierung des Sinnes und eine Missachtung der Deutschen schlechthin. Das ist nicht zulässig und für Juristen, die mit der Materie beruflich betraut sind, umso schwerwiegender zu ahnden. Das Weglassen dieser Tatsachen und Verneinung des Rechts, ergibt eben auch, da ja das als Vorsatz zu werten ist und politisch motiviert, eben den Straftatbestand des „Propagandadeliktes“.

Nun sagt ja das BGH, alles, was „gegen die Verfassung“ verstößt ist von vornherein nichtig. Damit wird eindeutig und unzweifelhaft vom BGH unwiderlegbar dokumentiert, das Grundgesetz und die BRD sind unheilbar außer Kraft gesetzt. Denn das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern ein als Auftrag aus der Haager Landkriegsordnung gespeistes Konstrukt zur Erhaltung der Grundordnung, wozu die Alliierten Siegermächte verpflichtet waren, bis eben entweder die Besetzung nach 60 Jahren, so die Vorschriften, beendet sind oder der besetzte Staat, seine Souveränität zurück erhalten hat. Und aus diesen Tatsachen speist sich der Begriff Grundgesetz als Ausdruck der Nichtverfassung und des Provisoriums.

Beide Bedingungen sind eingetreten. Die 60 Jahre sind 2005 rum gewesen und Deutschland, was man uns belassen hat, ist wiedervereinigt. Was zumindest im juristischen Sinne die Wiedereinsetzung des Deutschen Reiches in der Verfassungsstellung von 1871 als einzig jemals gültige Verfassung, in Deutschland existiert, begründet. Denn das Deutsche Reich ist niemals aufgelöst worden! Nur militärisch besiegt. Bis heute.

Da die BRD jedoch sich weigert, Deutschland wieder herzustellen, hat es einen „kalten Staatstreich“ siehe auch „Junge Freiheit“ in Ihrer Analyse von Rechtswissenschaftlern zum Thema, gegeben. Die Alt-BRD ist Deutschland übergestülpt und irgendwie von der DDR in Person von Frau Angela Merkel, okkupiert worden, die sich heute noch als Herkunftsland zur DDR bekennt. Alleine das ist ein Affront gegen das „nationale Interesse“ wie der juristischen Wahrheitsfindung. (Neujahrsansprache 2009)

Allein aus diesen beiden Grundvoraussetzungen, die beliebig zu erweitern wären, ergibt sich unzweifelhaft, die BRD ist nicht mehr existent, hat ihre rechtliche Grundlage verloren und ist „ohne staatliche Legitimation“.

Jeder Beamte ist nun aufgefordert, sich dem deutschen Recht und seiner Verfassung von 1871 zu erklären. Diese Erklärung kann erfolgen bei:

www.internet-magazin-les-art.eu, die freiwillig sich der Sammlung dieser Erklärung zur Verfügung stellt, beim Volksbundesrath und der dort existierenden Reichsvertretung als oberster Souverän des Volkes oder bei der Volksgewerkschaft, Saarbrücken, die sich um die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse, kümmert.

Jeder Bürger hat heute das Recht, Fachleute sprechen von Pflicht, sich den BRD-Behörden und seiner Justiz zu verweigern. Niemand muß mehr an diese Stellen Steuern zahlen, da hierfür keine Berechtigung mehr besteht. Nur wenn jeder Bürger heute seiner staatsbürgerlichen Pflicht nachkommt, kann der Spuk der BRD beendet werden. Denn die BRD ist nicht mehr reformierbar, hat keine Begründung, ist als „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gleich, abzulehnen und nicht mehr vom Souverän als höchstes Rechtsgut, zu finanzieren.

Unterstelle sich doch bitte der Volkssouverän endlich den rechtlichen Größen des Deutschen Heimatstaates in der vorgenannten Vertretung und erkläre Diesen und der deutschen Verfassung die Treue.

Dann haben wir morgen wieder rechtsstaatliche Verhältnisse, beenden die Politverwaltungsdiktatur der BRD, gestalten eine Kernsanierung, und Deutschland ist entschuldet und hat eine neue Grundlage, Europa zu sichern. Und der innere Frieden der BRD ist wieder herstellbar. Und der soziale Friede eben auch.

Es liegt also auch im Eigeninteresse eines jeden Deutschen, sich der Wirklichkeit anzuschließen und seine Treue der Verfassung und der Möglichkeit einer neuen Verfassung und Demokratie durch den Souverän, herzustellen und sein Leben auszurichten.

Packen wir es an, denn „die Kraft der Freiheit“ wird obsiegen, denn „wir sind das Volk“

Um es mit Graf Stauffenberg zu sagen: „es lebe das heilige Deutschland“

Zusammengestellt von Erhard Lorenz, den 11.10.2009

§15GVG (Reichsgesetz)
„Gerichte sind Staatsgericht“

§ 291 ZPO - Offenkundige Tatsachen

„Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises.“

Offenkundig ist, daß der Art. 23 GG a. F. (Grundgesetz alte Fassung) durch die Alliierten in 1990 aufgehoben worden ist und daß das Grundgesetz seit dem 29. September 1990 unter Nachweis somit keinen Geltungsbereich mehr besessen hat. Die Bundesrepublik Deutschland beschränkte ihre staatsrechtliche Hoheitsgewalt aber immer noch auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes (vgl. Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvF 1/73) und ist somit nach Offenkundigkeit § 291 ZPO seit 1990 “de jure“ erloschen.

Aus dem gleichen Grund der Aufhebung von GG Art. 23. a. F. wurden das Gerichts-Verfassungsgesetz, die Zivil- und Strafprozeßordnungen, sowie deren Einführungsgesetze ebenfalls nichtig. Der seit mindestens dem 03.10.1990 illegal besetzte Bundestage (Reichstag) arbeitet daher in Eile - zu spät - an einer "sprachlichen" Bereinigung der BRD-Gesetzeskonstruktionen, um alle Begriffe mit Bezug auf das Reich in 2006 zu löschen! Dabei haben sie unvorsichtiger Weise auch diesen Gesetzen noch einmal die unabdingbare territorial-räumliche Geltung entzogen, weil es bis jetzt dort heißt, daß die Gesetze im gesamten Umfang des Reiches gelten.

Der Umfang des Reiches wurde und wird aber in allen OMF-BRdvD-Gesetzen weiterhin in den Grenzen vom 31.12.1937 festgestellt

Zusätzliche Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO

01.) Der Staat “Deutsches Reich“ besteht fort (vgl. 2 BvF 1/73) (Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 1973)

02.) Der Staat “Deutsches Reich“ hat ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG) (BBG = Bundesbeamtengesetz)

03.) Der Staat “Deutsches Reich“ hat ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913) (Staatsangehörigkeitsgesetz)

04.) Der Staat “Deutsches Reich“ hat eine Staatsangehörigkeit (vgl. RuStAG 1913)

05.) Der Staat “Deutsches Reich“ hat eine Verfassung (Reichsverfassung von 1871; Änderungsstand: 28.10.1918)

06.) Die UNO hält die Feindstaatenklause (Charte Art. 53 und Art 107) (BRD ist Mitglied der UNO)

07.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG)
Bundesbeamtengesetz (BBG): § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches
bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in
den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Stand:09.09.2009
Landesbeamtengesetz (LBG) § 226 / Reichsgebiet;
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches
bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in
den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Stand: 09.09.2009

08.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG)

09.) Die BRD ist kein Staat (vgl. 2 BvF 1/73) (vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)

10.) Die BRD hat keine Verfassung ( vgl. Art. 146 GG)
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem
eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist.“

11.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig

12.) Die BRD-Staatsanwaltschaften hat mit Streichung des § 1 EG, ZPO, StPO, OWiG, GVG
in 2006 und 2007 durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz ein Legitimationsproblem.

13.) BRD-Gerichte verfügen über keinen gesetzlich geregelten GVP (§ 21 e GVG).

14.) BRD-Gerichte können keine staatlichen Gerichte sein, da § 15 GVD fehlt. (vgl. § 15 GVG)
„Gerichte sind Staatsgericht“ dieses Gesetz fehlt für die BRD, ist für das Reich vorhanden

15.) An BRD-Gerichten sind keine gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) tätig. Den Beschuldigten
darf der gesetzliche Richter aber nicht entzogen werden. ( vgl. § 16 GVG)
Art. 101 GG - (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen
Richter entzogen werden. (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch
Gesetz errichtet werden.
§ 16 GVG - Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen
Richter entzogen werden.

16.) BRD-Gerichte verletzen unter Vorsatz (auch durch nicht gesetzliche Zustellungen) das
rechtliche Gehör (Art. 103 GG) der Beschuldigten.

17.) Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. war der Geltungsbereich der BRD erloschen.

18.) Deutschland besteht bis heute in den Grenzen von 1918 fort. (vgl. 2 BvF 1/73)

19.) § 185 BBG verweist auf die Grenzen von 1937 und somit hat jeder BRD-Beamte seinen
Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland in den Grenzen von 1937 abgelegt.

20.) BRD-Personal kriminalisiert das Deutsche Volk bei seiner Selbstverteidigung mit zitierten
Fakten bzw. Gesetzen, mit Beleidigungsstrafen und Zwangshaft, obwohl Wahrheit und
Tatsache keine Beleidung ist.

21.) Grenzen die BRD sind die Grenzen der Alliierten, zumal die Regierung der BRD in 1989
an der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es steht somit außer Frage das die BRD
nicht identisch mit Deutschland in den Grenzen von 1937 und auch 1918 ist. (vgl. 2 BvF 1/73)

22.) Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.
(vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).

23.) Unsere Staatsangehörigkeit, ist nach RuStAG vom 22. Juli 1913.

24.) Die BRD besitzt keine eigene Staatsangehörigkeit
(vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 - Landkreis Demmin)
Zitat: Der Landrat von Demmin, 1. März 2006:
„Die Bundesrepublik Deutschland hat an einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen
deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes
(RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten.
Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, daß es eine
Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland … nicht gibt.“

25.) Deutschland bzw. das Deutsche Reich muß, gemäß RuStaG aus dem Jahre 1913,
natürlich auch als Staat so eingerichtet sein wie das RuStaG es aussagt und
durch seine Rechtskraft verlangt. (Wie sah das Deutsche Reich 1913 aus? – siehe VBR und VRT!)

26.) Die BRD ist kein wirksamer Rechtstaat. (vgl. EGMR 75529/01)

27.) Die BRD (Bundesrepublik Deutschland) wird fälschlich DEUTSCHLAND genannt, im
Ergebnis ist sie die "BRdvD Finanzagentur GmbH". Gegründet am 29.August 1990 als
vorgegaukelter/vorgelogener "souveräner Rechtsstaat" und im Handelsregister
Frankfurt eingetragen unter: AZ 72 HRB 51411.

28.) Die Gültigkeit der Kontrollratsgesetze wird im zweiten Gesetz über die Bereinigung von
Bundesrechten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz bestätigt,
und wurde im Bundesgesetzblatt am 16. April 2006 veröffentlicht.

29.) Militärregierungsgesetz Gesetz Nr. 2 Artikel V - Befähigung der Richter, Staatsanwälte,
Notare und Rechtsanwälte 9. Niemand ist befähigt als Richter, Staatsanwalt, Notar
oder Rechtsanwalt zu amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der
Militärregierung erhalten hat.

Somit sind alle Beschlüsse, Urteile, Anweisungen, Anordnungen,
Strafen, Urkunden, Haftbefehle, Zwangsmaßnahmen, Ladungen,
Schriftstücke, Verhandlungen, Erzwingungshaft, bzw. jegliche
Handlungen als Verstoß gegen Militärgesetz und Reichsgesetz
mit den dafür vorgegebenen Höchststrafen zu belegen. Dieses
betrifft auch den Personenkreis, der auf Auftrag dieser genannten
Straftäter, am Deutschen Volk Maßnahmen folgen läßt, gleich
welcher Art auch immer. Es betrifft auch, die Urkundsbeamten
(innen) die Rechtspfleger(innen) und die Rechtsbeistände. Es
betrifft, alle Vollzieher der Gerichte, der Körperschaften und
Ämter. Es betrifft auch die Polizei. Somit alle Personen die in der
Exekutive eingesetzt werden.

30.) Es gilt Kontrollratsgesetz 31 - Polizeibüros und -agenturen politischen Charakters.
Art. I. Alle deutschen Polizeibüros und -agenturen, die die Überwachung oder
Kontrolle der politischen Betätigung von Personen zum Zweck haben, werden hiermit für
ganz Deutschland aufgelöst.
Art. III. Wer einer der Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderhandelt, setzt sich
strafrechtlicher Verfolgung vor einem Gericht der Militärregierung und gegebenenfalls
einer Strafe aus, die das Gericht für angemessen erachtet. Der Versuch ist strafbar.
Art. IV. Jede Bestimmung der deutschen Gesetzgebung, die im
Widerspruch zu diesem Gesetz steht wird hierdurch aufgehoben.

31.) Es gilt die Kontrollratsdirektive 24 - Entfernung von Nationalsozialisten und Personen,
die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und
verantwortlichen Stellungen diese betrifft alle Personen, die irgendeine Funktion, ein Amt
oder eine Handlung im Sinne der BRD ausüben. „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
nicht.“ Es gilt das Militärstrafrecht und zusätzlich Reichsrecht ….. es schließt alle
Beamten, Staats- und Gemeindebeamten oder -angestellten und Stellungen ein, …..

32.) Es gilt (SHAEF) Gesetz 52 - Sperre und Kontrolle von Vermögen: Vermögen innerhalb des
besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder
unter der Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit hinsichtlich Besitz oder
Eigentumsrecht der Beschlagnahme, Weisung, Verwaltung, Aufsicht oder sonstigen
Kontrolle durch die Militärregierung unterworfen:……………………………….
e) „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches,
wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

01.01.2010: | |

Darstellungsoptionen

Wählen Sie hier Ihre bevorzugte Anzeigeart für Kommentare und klicken Sie auf „Einstellungen speichern“ um die Änderungen zu übernehmen.

Justiz und ihre Opfer

bitte mal bei Justiz und ihre Opfer rein und tut was...

Über Rainer Kaltenböck-Karow