Gesetze: Anspruch und Wirklichkeit oder: ab wann muß die Justiz reformiert werden?

Gesetze: Anspruch und Wirklichkeit

oder: ab wann muß die Justiz reformiert werden?

Redaktionsbeitrag www.internet-magazin-les-art 29.10.2009

Im Eingangsbereich des AG Norderstedt bei Hamburg liegt unter einer Glasvitrine ein Gesetzesbuch, aufgeschlagen, so daß man dort reinschauen kann, aus der Kaiserzeit.

Das ist an sich nichts Besonderes. Das eigentlich besondere daran ist, schaut man sich die relative Einfachheit der Texte an, so sticht einem förmlich ins Auge, hier ist ein Gesetzeswerk, das dem Grundsatz versucht nachzukommen, Gesetze als allgemeingültige Grundlage für eine soziale Gemeinschaft vorzuhalten, wo der Anspruch der Gerechtigkeit mit verbunden ist.

Dieser Anspruch erscheint heute verloren gegangen. Und die Frage der Ethik und der sittlichen Anwendungen von Gesetzen, sozialen Gemeinschaften einen Rahmen zu geben, der diesen Grundsätzen entspricht, auch.

So seien hier zwei Beispiele benannt, die das deutlich machen sollen:

Das jüngst Beispiel sind die gerade durch die Presse hochgekochten fristlosen Kündigungen aus nicht nachvollziehbaren Gründen, die jedes Maß sprengen. Denn egal wie man dazu steht oder nicht.

Wenn eine langjährige „so genannte gute Seele“, die sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Chef und Firma aufgeopfert hat, kostenlose Überstunden ohne Ende geschoben hat, für jeden besonderen Fall selbstverständlich zur Verfügung stand, nun eine fristlose Kündigung erfährt, weil Sie sich nach einem langen Tag an Festigkeitsresten vergriffen hat, da dadurch das „Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer irreparabel gestört sei“ so ist die Frage nach dem Zweck zu stellen.

Im Ergebnis wird hier der treue Mitarbeiter geringer bewertet, als das Schwein, das vielleicht mit den Resten gefüttert wird.

Und wenn denn ein Richter daherkommt, und diesen Standpunkt des Arbeitgeberberechtigten aus formalen und politischen Gründen bestätigt, so wird hier jegliche Sittlichkeit im Umgang im vor beschriebenen Sinne der Gesetzesaussage aus der Kaiserzeit, auf der das gültige Recht basiert, auf den Kopf gestellt.

Hintergrund ist für Jeden erkennbar und eindeutig und äußerst offensichtlich, hier wird eine formaljuristische Auslegungsmöglichkeit missbraucht und von der Justiz mitgetragen, sich aus der Verantwortung für lang gediente Mitarbeiter zu verabschieden und sich vor Ansprüchen dieser zu drücken.

Nimmt die Justiz an derartigen Machenschaften teil und missbraucht Ihre Stellung, derartige niedere Beweggründe zur Vermeidung von Ansprüchen aus langjährigen Dienstverhältnissen los zu werden und ein Signal zu setzen für alle Arbeitnehmer, sich jeglichem Diktat einer klassisch-kapitalistischen Arbeitswelt unter zu ordnen, so ist das die Wiedereinrichtung eines Obrigkeitssystems, das einem „Neo-Feudalismus“ gleich kommt und hier als Rechtlichkeit und Treue zur Gesetzeslage, diametral entgegensteht.

Derart Beispiele gibt es zu Haufe und ziehe sich zwischenzeitlich durch alle relevanten Gesellschaftsvorkommnisse der Justiz, der Behörden und aller Stellen, wo es um Machtfragen im Verhältnis zum Souverän und seinen möglichen Ansprüchen, geht.

Denn diese Frage der Rechtlichkeit aus formalen Gründen ist ja genau der Fehler.

Es stimmt schlicht nicht.

Wenn das Recht dem Anspruch des Versuches, das Recht als Arbeits- und Arbeitshilfsmittel zur Erlangung von Recht aufgibt, ist es nicht mehr wert, Recht genannt zu werden. Wir haben aber die Situation, das aufgrund vermeintlicher Kompliziertheit der Gesellschaft, das Recht zur Formalie entartet ist, die inzwischen zur Keule gegen den Souverän sich entwickelt und nicht mehr mit den Bedürfnissen gesellschaftlichen Lebens des Souveräns, also im Dienenden, überein stimmt.

Wir haben heute die Umkehrsituation. Der Mensch hat sich den Gesetzen anzupassen und sein Leben diesen Vorstellungen der Formalverwalter unterzuordnen.

Unter Juristen geht der Spruch um, zwischen dem Anspruch der Gesetze und der Bevölkerung, für die diese stehen, klafft eine unüberbrückbare Lücke.
Anders formuliert: die Gesetze sind gut, einzig was stört, sind die Menschen, die darin leben.

Es stellt sich also die Frage, ist die Justiz, die BRD und sind die Gesetze reformierbar?

Weiter stellt sich die Frage, welchen Staat wollen wir und ist es Aufgabe des Staates, das Leben des Souveräns derart mit Vorschriften und Gesetzen voll zu stopfen, das ein freies Atmen, eine freie Entfaltung, eine Übernahme von Verantwortung und die „Würde des Menschen“ nicht mehr möglich wird.

Steuert genau das nicht letztendlich auf die „Orson Wellsche“ Staatsform des „großen Bruders“ hinaus, wo der Mensch zu willfährigen Masse einer Kostennutzenstelle entartet ist und entsprechend der Masse, einer willfährigen Manipulation der Zweckmäßigkeit, überordneten Interessen von Macht, Ausnutzung und Ergebniszahlen weichen muß.

Wobei letztendlich dann auch die Kostennutzenstellenfrage zukünftiger Überlegungen ihre Antwort findet, die in einigen Schriften und Kommentaren schon heute anklingen, der Mensch ist auch ein Globalisierungsproblem mit dem weltpolitische Machtfragen, geografischer Beherrschbarkeit von Einlußsphären und Marktaufteilung wie Folgekosten zu lösen sind. Also die Frage nach der Nützlichkeit, was dann zur Frage der Selektion führt und der Folgekosten für unproduktive Lebensformen wie Rentner, Kranke, Behinderte etc.

Für die BRD kann die Frage schon heute beantwortet werden. Die BRD hat heute die große Chance diese Frage zu Ihren Gunsten zu beantworten, wenn der Souverän endlich die Tragweite seiner eigenen Ohnmacht und seines Fehlverhaltens des Kokonsyndroms gesellschaftlicher Umfeldplanung und Umfeldverhaltens, ausbricht und sich zu sich selbst und seinen Lebensvorstellungen bekennt und aktiv daran mitzuwirken beginnt.

Das bedeutet aber auch die Überwindung der BD, einer Kernsanierung und einer neuen gesellschaftlichen Grundlage. In Kerneuropa hat derzeit nur die Deutsche Nation diese Chance, diese Dinge anzupacken und so endlich einmal wieder „Wohltat über sein näheres Umfeld zu vergießen“ Denn Europa und Deutschland könnten so Nutznießer dieser Entwicklung werden, die fast die ganze Welt verändern könnte.

Nichts ist so befreiend wie die Wahl zur Freiheit. Deshalb müssen diese Fesseln einer nicht mehr möglichen Durchdringbarkeit formaljuristischer Fesseln, Pervertierungen und Einschnürungen von Leuten, die nicht mehr Recht als Gegenstand Ihrer Berufsausübung begreifen sondern nur die Formalie, Hauptsache ich muß nicht denken, meine Karriere durch zu viel Denken gefährden oder gleich jeglicher Verantwortung davonlaufen, gestoppt und zur Umkehrung geführt werden.

Wird diese Chance der Zeit nicht endlich ergriffen, wird Deutschland und Europa keine erquickliche Zukunft haben können. Denn nichts ist so sicher wie die Unsicherheit.

29.10.2009: | | |

Über Rainer Kaltenböck-Karow