Internetzensur schreitet voran

Der Unterschied zwischen Kinderporno und Meinungsäußerung

Zensur im Internet ist ein wichtiges Thema. Auch deshalb hat die vor drei Jahren gegründete „Piratenpartei“, die sich für Informationsfreiheit und Datenschutz, gegen Internetzensur und Vorratsdatenspeicherung einsetzt, bei der Bundestagswahl immerhin zwei Prozent bekommen.

Ins Zwielicht gerückt ist der Freiheitsbegriff der Piraten durch den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss. Am 5. März 2009 hatte der Bundestag im Zuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Tauss wegen Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben. Dreieinhalb Monate später trat Tauss, vom Piratenchef Jens Seipenbusch (41) mit großem Brimborium willkommen geheißen, der Piratenpartei bei. Vermutlich nicht so sehr wegen der vom Bundestag beschlossenen Internetsperren, wie er behauptet, sondern weil seine Laufbahn in der SPD beendet war. Vor einem Monat nun erhob die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen der Beschaffung und Verbreitung von kinderpornografischem Material Anklage.

Müssen nachvollziehbare Anliegen durch Kinderporno-Affären kontaminiert werden? Warum lässt sich die Piratenpartei auf dieses Thema ein, das am ehesten geeignet ist, den Kampf gegen Internetzensur zu diskreditieren? Kinderpornografie, so meine ich, ist Kinderpornografie und gehört verhindert – im Netz wie außerhalb. Meinungsäußerung dagegen ist Meinungsäußerung und gehört zugelassen – online wie im richtigen Leben. Wer beides miteinander vermengt, erweist der Freiheit einen Bärendienst.

Unterdessen ist die Internetzensur schon weit fortgeschritten. Ohne gesetzliche Grundlage, auf rein „privater” Basis. An öffentlichen Internetzugriffspunkten, etwa den 8.000 „HotSpots” der Deutschen Telekom in der Bundesrepublik, kann man sich davon überzeugen, dass zunehmend auch Meinungsäußerungen geblockt werden.

GFj


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