Zivilcourage mit Todesfolge

Es geschah am helllichten Tage. Zwei junge Männer prügeln einen 50-Jährigen zu Tode:

Am Nachmittag des 12. September kommt es zwischen drei Jugendlichen im Alter von 17 und 18 Jahren und vier Mädchen und Jungen von 13 bis 15 Jahren zu einer Auseinandersetzung am Münchner S-Bahnhof Donnersbergerbrücke. Von den Kindern wird Geld verlangt, sie werden bedroht und geschlagen.

Die vier Bedrängten und zwei ihrer Peiniger steigen in die S-Bahn Richtung Solln. Während der Fahrt stellt sich ein 50-jähriger Geschäftsmann – das spätere Opfer – schützend vor die vier. Anschließend bietet er den Kindern an, mit ihnen zum S-Bahnhof Solln zu fahren und gemeinsam auszusteigen.

In Solln ausgestiegen, gelang es dem 50-Jährigen noch, einen ersten Angriff abzuwehren. Daraufhin schlugen die beiden Täter ihr Opfer mit Fäusten und traten immer wieder mit Wucht auf den schon am Boden Liegenden ein.

Was dachten sich viele Leser und Hörer dieser Nachricht: Wo die wohl herkommen mögen? Auch als bekannt wurde, dass es sich um deutsche Staatsangehörige handelt, stand in Foren und Diskussionen die Annahme im Raum, es müssten aber doch Migrationshintergründler sein. Und so wartete man gespannt auf die Vornamen.

Schließlich ist man ja durch viele absichtlich nebulös gehaltene Presseberichte auf der Hut. Waren es Anfang Juni vor einer Eisdiele in der Münchner Blumenau nicht auch überwiegend Türken, die bewaffnet eine andere Gruppe angriffen, bis ein 26-jähriger Serbe einen 24-jährigen Türken erstach? Und waren es nicht Ende 2007 Serkan A. und Spyridon L., die einen Realschulrektor in der U-Bahn fast töteten?

Aber diesmal ist es anders. Es stellt sich heraus: Die beiden heißen Sebastian und Markus. So wie ja auch der Erfurter Amokläufer ein deutscher Robert und der aus Winnenden ein Junge namens Tim war.

Man muss es sich einfach abschminken, dass es so was „bei uns“ nicht gibt. Es bleibt der Trost, dass auch der vorbildliche Helfer von 50 Jahren ein Landsmann war. Für die Täter bleibt nur die Sanktion, die das Strafrecht gegen einen Jugendlichen und einen Heranwachsenden bei Mord und versuchter räuberischer Erpressung zulässt. Und bei entsprechendem Gefährdungspotenzial die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, um die Allgemeinheit zu schützen.

Schläger wie Serkan A. und Spyridon L. müssen trotzdem raus aus Deutschland. Der neue Fall belegt: Wir haben genügend eigene von der Sorte.

18.09.2009: | | |

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