Richter und Geisteskranke

Am 12.08.2009 benachrichtigte Claus Plantiko verschiedene Mitteilungsempfänger über den Fortgang seines Verfahrens nach Entzug seiner anwaltlichen Zulassung (Amtsgericht Koblenz, 2010 Js 56233/06.31 Ds). Ein Thema dabei ist die bekannte Tatsache, dass Plantiko von zahlreichen sehr hochgestellten Justizpersönlichkeiten, darunter mehrere Richter vom Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof, als "vermutlich geisteskrank" bezeichnet wurde. Außerdem gibt es zu Plantiko noch sieben Gutachten von Neuro- und Psychologen, Psychiatern und Fachärzten; diese wiederum konnten bei Plantiko kein Anzeichen einer Geisteskrankheit feststellen. Das führt zur Frage: Wenn die Richter sowieso gegen jedes Gutachten entscheiden können, und das obendrein in Gebieten, in denen sie gar keine Ausbildung haben - wozu wird dem Justizopfer dann überhaupt noch der sehr erhebliche Zeit- und Kostenaufwand für Fachgutachten aufgebürdet?
Nun, dafür gibt es mehrere Gründe. Bereits die Vernichtung von Geld und ungleich viel kostbarerer Zeit des Opfers für diese Gutachten sind eigentlich schon Grund genug. Zudem kann es durchaus als demütigend empfunden werden, wenn man sich von einem Psycho-Gutachter begutachten lassen muss; die größte Demütigung besteht dann allerdings darin, dass sämtliche Fachgutachten eh einfach ignoriert werden. Die unbeugsame Stärke der BRD-Justiz findet hier ihren schönsten Ausdruck.
Sicherlich, es gibt äußerst bekannte Psychiatrie-Kritiker, z.B. die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. (KVPM)". Die KVPM allerdings wurde von "Mitgliedern der Scientology Kirche" gegründet. Daraus folgt zwar nicht zwingend, dass jegliche Psychiatrie-Kritik falsch sein muss; aber es reicht trotzdem nicht aus, an die Stelle einer falschen Ideologie einfach eine andere falsche Ideologie zu setzen.
Dreh- und Angelpunkt für die Diagnose bleiben objektive Normen, welche Handlungen naturwidrig, krankhaft sind. Und genau diese Normen werden in solchen Richterentscheidungen wie im Falle Plantikos ganz bewusst missachtet. "Geisteskrank", "paranoid", "persönlichkeitsgestört" usw. ist dann eben der, der nicht dem "Mainstream" folgt - wobei "Mainstream" noch nicht einmal das sein muss, was tatsächlich die breite, ungebildete und manipulierte Masse für richtig hält, sondern schlichtweg das, was vielleicht nur ein einziger Richter als "richtig" deklariert hat; es ist dann - im schlimmsten Sinne des Wortes - eine "herrschende Meinung", so wandelbar diese auch sein mag.
Übrigens kann der Verf. das Schicksal Plantikos und anderer Justizopfer auch insofern nachvollziehen, als er selbst ähnliches erlebt hat. Der Verf. ist nämlich trotz zahlreicher "Verurteilungen" nicht bereit, auf seinen Titel "römisch-katholischer Priester" zu verzichten: Er hat beides unwiderlegbar bewiesen: 1. dass er römisch-katholisch ist (vollumfängliches Bekenntnis der römisch-katholischen Glaubenslehre; dementsprechend Ablehnung des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) und überhaupt der V2-Gruppe); 2. dass er Priester ist (Weihe in einer gültigen Weihelinie (Sukzession)). Die Gegenseite wiederum, speziell die V2-Gruppe mitsamt ihren Helfern, verzichtet komplett darauf, diese Beweise zu entkräften oder gar zu widerlegen - ganz im Gegenteil: Die Gültigkeit der Priesterweihe ist auch seitens der V2-Gruppe endgültig anerkannt. Die Gegenseite kann sich also lediglich auf die bewiesenermaßen absolut falsche Behauptung stützen, die V2-Gruppe sei die katholische Kirche, und allein basierend auf dieser klaren Falschaussage wird die Katholizität des Verf. geleugnet. Um den Verf. trotzdem irgendwie ausmerzen zu können, versuchte "Amtsgericht Dorsten", den Verf. zu entmündigen, und bestellte dazu Mihail Kivi als Psycho-Gutachter. Kivi diagnostizierte allerdings nach langer "Untersuchung" des Verf., bei diesem "lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." Das bewahrte den Verf. zwar immerhin vor jeglicher "Betreuung", aber trotz allem behauptete "Amtsgericht Dorsten" dann in vollendeter Schizophrenie endgültig, dass beim Verf. eine "paranoide Persönlichkeitsstörung" vorliegt. Soviel zur Vertrauenswürdigkeit der Psycho-Justiz.
Es wäre allerdings falsch, vor dieser notorischen schizophrenen Willkür der BRD-Richter einfach zu kapitulieren; insofern ist auch Plantikos Kampf ums Recht zu begrüßen und ggf. zu unterstützen.


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Richter und Geisteskranke

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Grundsätzlich gilt doch, wer nicht in seiner Abwehr der geistigen Überlegenheit von Richtern, die dafür bezahlt werden überlegen zu sein, kapituliert, muß schon eine Spur von Chizophränität aufweisen. Das erkennt jeder Beamte, zu deren Dunstkreis auch Richter zählen. Und dafür gibt es ja die Gesundheitsdienste und psychiatrischen Dienste. Und wenn da nichts dabei herrauskommt, so gilt das Wort und die Vermutung des Richtes dennoch, da man sich ja schließlich aus eigenem, eingebildetem unabhängigem Urteil des Gutachtens aus Meck-Pom im Werte von 70000 Euro bedienen kann, damit das Geld eben nicht umsonst ausgegeben wurde mit der Begründung der Krankheitsbeschreibung für Unbelehrbare und Aufsässige, des "sozialpsychosomatischen Sprengersyndroms" Und dieses in Verbindung mit dem "Propagandadelikt" ergibt dann die richtige Einschätzung der "Götter in Schwarz" (Buchtitel von RA Bossi)

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