Eine Betrachtung zur Frage Grundgesetz ja oder nein und die Folgen stringenter Anwendungsart

Eine Betrachtung zur Frage Grundgesetz
ja oder nein
und die Folgen stringenter Anwendungsart

„les Art“ 09. 08.2009

Gastautor : Herr Leser

am 08.08.2009 05:24:53

Ich halte nichts von Verschwörungstheorien, ich halte nichts von denen, die hier von einem nicht existierenden Grundgesetz faseln. Leute begreift, wenn ihr das GG in seiner Existenz anzweifelt, begebt ihr euch alle auf das Niveau derer, die es von Amts wegen behaupten zu beachten.

Fordert die Befehlsnorm des Artikels 1 Abs. 3 GG konsequent ein. Arbeitet mit den Buchstaben des Grundgesetzes. Wischt vor allen Dingen die unzähligen Kommentare vom Tisch, die es gibt. In der Normenhierarchie gibt es keine Kommentare, keine überwiegend herrschende Rechtsmeinung.

Die Bindewirkung erfolgt über Artikel 1.3 GG, Artikel 20.3 GG und 97 GG sowie 101 GG.

So lange Verwaltungsakte sowie gerichtliche Entscheidungen nicht grundgesetzkonform ergangen sind, sind sie auch anfechtbar, denn sie sind bis dahin nicht nur rechtswidrig, sondern auch nichtig und nichtige Verwaltungsakte sowie nichtige Gerichtsentscheidungen stehen zwar auf dem Papier, nur sind und bleiben sie ungültig.

Das BVerfG hat eine Unzahl Entscheidungen produziert, die wenn man sie konsequent mit dem GG abgleicht, absolut verfassungswidrig sind. Man setzt jedoch auch hier auf eine Systematik, die sich in den Jahren vor dem Inkrafttreten des GG auf deutschem Boden entwickelt hat. Ich empfehle hier dringend, sich die Studie "Nationalsozialistisches Steuerrecht und Restitution" Dr. Ronald Faber LL.M. (Yale), verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am VfGH und Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel, rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien aus dem Jahr 2006 zu lesen. Hier der Link dort hin.[urlhttp://roemr.univie.ac.at/_TCgi_Images/rrecht/20060619152027_Faber_Meissel.pdf[/url]

Schon das Vorwort lässt ahnen, was drin steht, Zitat:

In moderner Terminologie lässt sich das nationalsozialistische System als Ausformung organisierter Kriminalität beschreiben. Die an die Macht gekommene Bewegung konnte über das Rechtssystem souverän verfügen, und zwar sowohl über die Rechtsetzung selbst als auch über den Rechtsapparat zur Interpretation und Vollziehung der Normen. So wurden die verbrecherischen Absichten auf ausgeklügelte und differenzierte Weise, wie es gerade passte, umgesetzt: Einmal der offene und von einem gleichgeschalteten Staatsapparat nicht verfolgte Rechtsbruch, dann die explizit diskriminierende Rechtssetzung, schließlich die vor allem im Privatrecht wirksame Uminterpretation des geltenden Rechts durch seine dogmatische Aushöhlung.

Funktionierte es im Zivilrecht hauptsächlich über Rechtsfiguren, die die Lehre bereitstellte, musste im Steuerrecht eine besondere Rechtstechnik gefunden werden. Dieses Rechtsgebiet zeichnete sich ja stets durch eine relativ genaue gesetzliche Determination aus. Das Regime hatte die eng am Gesetz hängenden Finanzbeamten und Finanzrichter in den Griff zu bekommen: Zur Aushebelung des positiven Rechts wurde hier der singuläre Weg beschritten, mit § 1 des Steueranpassungsgesetzes von 1934 anzuordnen, dass die Steuergesetze nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen seien, dass die Volksanschauung zu berücksichtigen sei und dass dies auch für die Beurteilung von Tatbeständen, was immer das rechtsdogmatisch bedeuten sollte, zu gelten habe. Damit wurde das nationalsozialistische Naturrecht der höherwertigen Rasse über eine globale Rechtsanwendungsregel zum Inhalt des positiven Rechts und so gelang es, das allgemeine an sich nicht diskriminierende Steuerrecht zum Mittel der wirtschaftlichen Vernichtung hauptsächlich der Juden zu machen.”

Nach dem Ende des Krieges haben hier Leute weiter gemacht, die durch und durch Nazis waren, deren Gedankengut ist Jahrzehnte klammheimlich in den Kommentaren weiter gereiht worden. Jeder kann sich inzwischen im Internet die Figuren aufrufen und sich mit deren Biographie beschäftigen. Lest das Buch "Halbgötter in Schwarz" von Rolf Bossi. Die Mechanismen der Justiz sind in allen Fällen bundesweit gleich, denn die Ausbildung ist gleich und wer auf die Hilfe von Anwälten hofft, der irrt. Die Gebührenordnung sowie die Ausbildung lassen einen konsequenten Einsatz des Anwaltes für die Interessen seines Mandanten nicht zu wenn die vollziehende Gewalt z.B. der Gegner des Bürgers ist und das ist immer öfters der Fall. Das ist eine regelrechte Industrie.

Das Internet als Waffe haben andere Länder längst erkannt, so dass es verwunderlich wäre, wenn hier zu Lande es nicht auch so empfunden würde von der gegen das Volk gerichteten Politik des systematischen Ausplünderns und der klammheimlichen Unfreiheit.

Mir haben hier die Artikel zum "Zitiergebot" (also des Artikels 19 Abs. 1 Grundgesetz) inzwischen mehr als zu denken gegeben. Der Entwurf des Grundgesetzes, der da HChEnt. hieß, trug in Artikel 21 folgende Formulierung:

Eine Einschränkung der Grundrechte ist nur durch Gesetz und unter der Voraussetzung zulässig, dass es die öffentliche Sicherheit, Sittlichkeit oder Gesundheit zwingend erfordert. Die Einschränkung eines Grundrechts oder die nähere Ausgestaltung durch Gesetz muss das Grundrecht als solches unangetastet lassen.

Ich selbst bin entsetzt, wie häufig einfache Gesetze konstruiert, um in die Grundrechte gleich reihenweise einzugreifen. Aber die Menschen in diesem Land wurden ja aufgrund der repräsentativen parlamentarischen Demokratie auch bis heute nur bei den Wahlen wirklich beteiligt, die übrige Zeit bevormundet von Leuten, die nur an ihre eigene Versorgung dachten und denken. Die vielen kleinen und größeren Skandale lassen es doch erkennen. Fachlich haben die Abgeordneten, die da Gesetzgeber spielen, es nicht drauf, sie werden daher von einem Beamtenheer zielgerichtet geführt, die unterschreiben alles, denn sie verstehen nichts. Das "Zitiergebot" des Artikel 19 Abs. 1 GG ist der beste Indikator, um seinen eigenen Abgeordneten zu testen. Ebenfalls testet man so seinen Anwalt und Steuerberater. Sie alle wissen es nicht, sie interessiert es aber auch nicht, stört dieses Wissen doch nur die verfassungswidrigen Abläufe des scheindemokratischen Systems.

Scheindemokratie und Scheinlegalität, das sind die Mechanismen dieses Deutschlands heute.
Bei Behörden gilt, was zuletzt geschrieben wurde in der Akte, gilt...

„les Art“: redaktionelle Schlussbemerkung:

Hier ist der Sachkern des Aufsatzes übernommen und die Teile persönlicher Auseinendersetzung herausgenommen. Grundsätzlich ist diese Sach- und Fachdarstellung ein Ausblick auf das Gesamtthema der desolaten Rechtssituation in der „BRD ohne staatliche Legitimation“ und belegt einmal mehr den „kalten Staatsstreich“ von 1990 und seiner rechtlichen Folgen eines zunehmenden juristischen Chaos und fehlenden Rechtssicherheit und –Grundlage.

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Über Rainer Kaltenböck-Karow