Die Hundehaftpflicht Versicherung ist jetzt auch ohne Rassenunterscheidung möglich

Bis vor kurzem wurden aufgrund höherer Gefährlichkeit für bestimmte Hunderassen, den umgangssprachlich bezeichneten Kampfhunden, gesonderte höhere Prämien in der Hundehaftpflicht Versicherung verlangt. Zu diesen Rassen gehörten beispielsweise die Bulldogge, der Dobermann, der Rottweiler und der Rhodesian Ridgeback.

Seit dem 1. Juli 2009 ist es nunmehr möglich alle Hunderassen in der Hundehaftpflicht ohne Einschränkung zu einem einheitlichen Tarif zu versichern.

Hintergründe dieser Entscheidung sind veränderte Rahmenbedingungen im Risikoumfeld zur Hundehaftpflicht, die erste Versicherer dazu veranlasst haben, die Einschränkungen in der Annahmepolitik in Bezug auf die Rassendifferenzierung zu überdenken.

Durch die verschärften gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf sogenannte "problematische Hunderassen" ist das Gefährdungspotential rückläufig. Wesensprüfung, Leinen- und Maulkorbzwang haben u. a. erheblich dazu beigetragen, die Sicherheit zu erhöhen. Weiterhin ist ein erhöhtes Gefährdungspotential durch diese Listenhunde wissenschaftlich nicht eindeutig erwiesen. In der Regel wird in der wissenschaftlichen Literatur sogar die Argumentation vorgefunden, dass aufgrund der Rassezugehörigkeit keine Voraussage des Auftretens aggressiven Verhaltens möglich ist.

In der Praxis führte dieser Zustand bisher durch sensible Erklärungen über die Hintergründe einer Ablehnung des „Normaltarifs“ und die aufwendige Suche eines neuen Versicherers zu einem höheren Aufwand für Hundehalter. Durch den Fortfall der Beschränkung in der Hundehaftpflicht ist es nun künftig möglich alle Hunderassen ohne Mehrbeitrag und Auflagen zu versichern.

So ist die Hundehaftpflichtversicherung auch für problematische Hunderassen beispielsweise in den Tarifvarianten mit einer Deckungssumme von 5.000.000 EUR oder 10.000.000 EUR im Jahr erhältlich. Des weiteren gibt es für Senioren ab dem 60. Lebensjahr einen Sondertarif für die Hundehaftpflicht.

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