Schuldenfrei in einem Jahr: Insolvenz in England - die Alternative zur Insolvenz Frankreich

Das deutsche und österreichische Insolvenzrecht ist erbarmungslos: Bis zu 9 Jahre kann es hierzulande dauern, bis Gläubiger keine Ansprüche mehr geltend machen können – für die Betroffenen ein erniedrigender, lähmender Zustand, unter dem nicht selten die ganze Familie leidet.

Doch dank der unterschiedlichen Gesetzeslage in den verschiedenen EU-Ländern gibt es jetzt eine interessante Alternative: die Insolvenz in England. Hier sind Sie garantiert binnen eines Jahres von allen Restschulden befreit – und zwar völlig legal (Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00).

Auf dem Weg zum unbelasteten Start in ein neues (Geschäfts-) Leben bieten wir Ihnen seriöse und kompetente Komplettbetreuung vor Ort in England. Unser Know-How verdanken wir einem Netzwerk von deutschen und englischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und anderen Experten, die sich auf genau dieses Thema spezialisiert haben. Wir kümmern uns um alle Formalitäten vor Ort und begleiten Sie zu allen Instanzen, auch zu Gericht. Auch bei praktischen Fragen wie der Beschaffung einer Wohnung helfen wir Ihnen. Sie müssen lediglich bereit sein, Ihren Lebensmittelpunkt nach England zu verlegen, und Sie benötigen eine Restliquidität.

Sie haben bereits das Insolvenzverfahren in Deutschland oder Österreich eingeleitet?

Sie haben noch Fragen zur Insolvenz in England?

Sie wollen den Unterschied zwischen der Insolvenz in England und der Insolvenz in Frankreich wissen?

Dann lesen Sie auf unserer Webseite http://www.insolvenz-in-england.de weiter.

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