Schafft SAP die ungeliebten Auslandszuschläge ab?

Wird jetzt die Wartung günstiger?

Aachen, 24.06.2009 – Spekulationen machen die Runde in der SAP-Anwenderszene: Angeblich plant der Softwarehersteller, die Auslandszuschläge nicht mehr zum Bestandteil seiner neuen Preisliste zu machen. Hat der Monopolist den Wünschen seiner Kunden endlich Gehör geschenkt?

Bislang hat SAP Auslandszuschläge von bis zu 100 % auf seine Lizenzen erhoben, wenn der Anwender SAP z.B. in den USA oder China einsetzt. In einer Zeit, in der viele Unternehmen ausländische Niederlassungen haben und durch die schwierige wirtschaftliche Situation zum Sparen gezwungen sind, hat diese Preispolitik viele Kunden verärgert. Die bis heute ungeklärte Frage war, ob die Zuschläge beim „Verlegen“ der Lizenz zurück nach Deutschland zurückerstattet werden. Umso erfreulicher dürfte es nun für die Kundschaft sein, dass SAP Gerüchten zufolge die ungeliebten Zuschläge abschaffen will. Falls dies geschieht, werden die betroffenen Anwender eine Reduzierung der Wartungskosten erwarten.

„Wir sind froh, dass die Anwender etwas erreichen konnten“, freut sich Axel Susen, Initiator des Seestern IT Forums, „das Seestern IT Forum war schon immer ein Gegner der Auslandszuschläge und hat diese bemängelt. Die Abschaffung der Auslandszuschläge werte ich als richtiges Signal der SAP, nachdem das Kundenverhältnis in letzter Zeit unnötig belastet wurde.“ In einer starken Gemeinschaft können Anwender ihre Forderungen eher geltend machen, als wenn sie auf sich allein gestellt sind: So existiert derzeit da Gesprächsbedarf, wo vermutet wird, dass SAP sein Monopol ausnutzt.

Speziell die indirekte Nutzung ist kartellrechtlich zu beanstanden: Nationale und internationale Kartellbehörden haben bisher dem Zukauf von Firmen durch SAP nicht widersprochen. Die meisten zugekauften Produkte sind inzwischen in der SAP Software oder zumindest in der SAP Preisliste integriert. Für alle anderen (fremden) Softwarelösungen definiert SAP in der Preisliste gesonderte Kosten für eine indirekte Nutzung. Worin soll das berechtigte = rechtlich anerkennenswerte Interesse von SAP an dieser Regelung bestehen, die den Anwender massiv in der Ausübung ureigener Rechte wie der allgemeinen Handlungsfreiheit hindert. Die Folgen dieser Monopolausnutzung:

--> Alle anderen Hersteller von Softwarelösungen, sog. Drittanbieter, werden durch SAP aus dem Markt gedrängt.
--> Der SAP Anwender muss neben Anschaffungskosten für die Drittsoftware unerwartet zusätzliche Kosten für die indirekte Nutzung des SAP Systems tragen.
--> Man kann deshalb wohl rechtlich zusätzlich auch vertreten, dass die Klausel als sog. Überraschende Klausel unwirksam ist.

Betroffene Hersteller von Softwarelösungen, bei deren Nutzung Geld von SAP verlangt wird, können sich ans Seestern IT Forum wenden zwecks Informationsaustausch.