In Haft wenn das Kind die Schule schwänzt?

Die Staatsanwaltschaft von Barcelona hat die Eltern von fünf Kindern angeklagt, nichts gegen das wiederholte Fortbleiben von der Schule dieser Jungen und Mädchen unternommen zu haben

BARCELONA: Die Staatsanwaltschaft von Barcelona hat die Eltern von fünf Kindern angeklagt, nichts gegen das wiederholte Fortbleiben von der Schule dieser Jungen und Mädchen unternommen zu haben. Da in Spanien eine gesetzliche Schulpflicht besteht, hätten die Eltern gegen Artikel 226 der Strafrechtsordnung verstossen. Darauf stehen bis zu sechs Monaten Gefängnis.

In den genannten Fällen waren die Eltern mehrfach von offizieller Stelle gemahnt worden, die Kinder zur Schule zu schicken, doch hatte die Aufforderung keine Wirkung gezeitigt.

Da bei Haftstrafen von nur wenigen Monaten die Betroffenen nicht ins Gefängnis einrücken müssen, droht den Eltern der schulschwänzenden Sprösslinge nun möglicherweise der Entzug des Sorgerechtes über ihre Kinder, und das sogar im schlimmsten Fall bis zu 10 Jahren. Bleibt die Frage, wie diese Kinder, die meist aus zerrütteten, verarmten und Immigrantenfamilien stammen, dann bis ins Erwachsenenalter betreut und auf dem rechten Weg gehalten werden sollen? Die Justiz blieb dafür die Antwort schuldig.

Quelle und weitere Informationen: http://www.comprendes.de/nachrichten/nachrichten-einzelansicht/datum/200...