Wenn sie ihre Krankenkasse verklagen wollen/müssen

Allenthalben ist der Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt. Auf der Seite der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um eine der fünf Säulen des Sozialstaatswesens (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall- und eben Krankenversicherung). Bei der Krankenversicherung besteht die Möglichkeit für Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Höchstverdienern (44800 Euro/Jahr momentan) diese in der Privaten Krankenversicherung abzuschließen. Unter bestimmten Konstellationen kann die private Krankenversicherung günstiger sein, als die Gesetzliche. Die Versorgung bei der PKV ist in der Regel deutlich besser gestaltet. Selbst innerhalb der Privaten Krankenversicherung gibt es etliche Anbieter und weit mehr Tarife, daher lohnt hier ein kostenloser und unverbindlicher PKV Online Vergleich.
Aber nun zu einem rechtlichen Unterschied: die Krankenversicherung in der PKV ist ein Vertrag zwischen zwei Personen (juristische bzw. natürliche Personen!), also ein Privatvertrag. Er kann demnach von den Anbietern auch abgelehnt werden. Anders bei der Gesetzlichen. Diese ist eine Pflichtversicherung, d.h. die Krankenkasse muss eine Person versichern und darf sie nicht ablehnen.
Nun zum konkreten Fall: Nehmen sie an, ihr Kind kommt auf die Welt und hat einen Hörschaden (hoffentlich kommt so was eben nicht vor). Diese Schädigung ist operabel, aber einige Ärzte geben an, die OP sei im Alter von sieben durchführbar, andere Ärzte hingegen sind der Meinung, dass die Hörfähigkeit wichtig ist für die kindliche Entwicklung. Aber die Kasse weigert sich, die OP sofort durchzuführen.
Fall 1: Bei der Privaten Krankenkasse können sie die Klage vor einem ordentlichen Zivilgericht (Amtsgericht, Landsgericht etc.) einreichen. Die Prozesskosten müssen sie erst aufbringen. Dazu sind die Honorare für Anwälte relativ teuer. Zudem werden sie den Gutachter, welcher definitiv vom Gericht bestellt wird, vorerst aus eigener Tasche bezahlen müssen, bei einer Niederlage sogar endgültig.
Fall 2: Bei der Gesetzlichen Krankenkasse legen sie den Fall dem Sozialgericht vor. Die Prozesskosten werden aus der Staatskasse beglichen, die Anwaltshonorare sind sehr günstig und der oben erwähnte Gutachter wird ebenfalls aus der Staatskasse bezahlt.
Eine Rechtsversicherung ist in diesem Fall sehr hilfreich, was nicht bedeuten muss, dass sie zwingend eine benötigen.