Darf ich mich Therapeut nennen

Berufs-Bezeichnung mit der Endung Therapeut / Masseur zulässig! Die terramedus® Massage und Wellness Akademie gewinnt Gerichtsprozess vor LG und OLG :

Den Volltext zur Entscheidung des Landgerichts Kiel und Oberlandesgerichts Schleswig 2008/ 2009 können Sie hier einsehen:

- Gerichtsurteile 2008/2009: http://www.terramedus.de/massageundwellnessakademie/fragen-antworten.php
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Wikipedia Zitat:
Der Begriff des Therapeuten ist in Deutschland frei und genießt grundsätzlich keinen besonderen Schutz. Davon ausgenommen ist z.B. der Physiotherapeut. Die Bezeichnung des „Massagetherapeuten / Wellnesstherapeuten“ steht daher dem in §§ 8 ff. des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes geregelten Ausbildungsberuf des Physiotherapeuten gegenüber. Die Bezeichnungen werden vom Verkehr begrifflich unterschieden und inhaltlich als zwei verschiedene Berufe erkannt. Bereits begrifflich erkennt der durchschnittlich informierte Verbraucher, dass die Tätigkeit eines "Wellnessmasseurs" bzw. eines "Massage- und Wellnesstherapeuten" auf die Steigerung des Wohlbefinden des gesunden Kunden und nicht auf die Vornahme heilender medizinischer Maßnahmen am erkrankten Kunden abzielt. Die Bezeichnungen als "Wellnessmasseuer" bzw. "Massage- und Wellnesstherapeuten" grenzen sich damit begrifflich wie inhaltlich ausreichend von den Berufsbezeichnungen bzw. Tätigkeiten des "Masseurs und medizinischen Bademeisters" bzw. des "Physiotherapeuten" im Sinne des MPhG ab.
Quelle: Wikipedia


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