Niedersachsen: Innenminister verbietet Gebrauch von "Himmelslaternen"

Hannover (tj). Der Mai ist gekommen und mit dem Wonnemonat ein Verbot für den Gebrauch so genannter „Himmelslaternen“, bei denen die Luft mit einer offenen Flamme aus festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, damit sie nach oben steigen. So steht es in einer Verordnung, die vom niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann unterzeichnet worden ist. Verstöße werden nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz mit einer Geldbuße bestraft, die bis zu 5 000 Euro betragen kann. Der Verkauf dieser Heißluftballone aus Reispapier dagegen ist nicht verboten.

Ist eine so genannte „Himmelslaterne“ erst aufgestiegen, kann niemand mehr Richtung und Höhe beeinflussen. Die Heißluftballone können eine Flugstrecke von mehr als fünf Kilometern zurücklegen, sie erreichen eine Flughöhe von bis zu 400 Metern. Nach der Landung besteht Brandgefahr.

Wie groß diese Gefahr ist, beweisen ein Garagenbrand im Herbst 2008 in Braunschweig und ein Dachstuhlbrand am Neujahrstag 2009 in Bad Harzburg.

Ein Beitrag für http://niedersachsenportal.blogspot.com


Über Heinz-Peter Tjaden