Balke balgt: Transplantierter Patient und Dortmunder Richter nimmt Sache selber in die Hand und kandidiert für den Bundestag

Dortmund: Dieses Gesicht kennt man inzwischen: Dr. jur. Micheal Balke, Finanzricher am Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover, und couragierter Kämpfer für Verbesserungen im deutschen Transplantationsrecht:
Immer wieder berichten Medien über den streitbaren Mitt-Fünfziger, der staatlicher Willkür den Kampf angesagt hat. Allein im vergangenen Jahr kam es zu einigen Verfahren bzw. Urteilen, die den Nerv der Bevölkerung empfindlich trafen, und so für Gesprächsstoff sorgten. Genannt seien stellvertretend die so genannte Kürzung der „Berufspendlerpauschale (Pendlerpauschale)“, welche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes quasi wieder in voller Höhe eingeführt wurde. Auf dem steinigen juristischen Weg für die Kläger, die sich wegen der zwischenzeitig geltenden Regelungen (Pendlerpauschale ab 21 km/ „Werkstorprinzip“) gegenüber anderen anderen Berufspendlern benachteiligt gefühlt hatten, wies ihnen u. A. Richter Balke zumindest in eine Richtung. (EFG 2007, 773). Am Ende war dies für die Kläger ein erfolgreicher Weg. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Karlsruher Urteils dürfte dies zu Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe geführt haben.

Abgeordnetenpauschale auf dem Prüfstand

Nicht weniger brisant ist die Frage der so genannten steuerlichen „Abgeordnetenpauschale“ für die gewählten Vertreter unseres deutschen Volkes.

„Es geht in diesem Klageverfahren um die Frage, ob Steuerzahler dadurch, dass sie ihre Werbungskosten und Betriebsausgaben (weitestgehend) im Einzelnen nachweisen müssen, gegenüber Abgeordneten, die eine hohe steuerfreie Kostenpauschale erhalten, in verfassungswidriger Weise benachteiligt werden.“
(-BVerfG, Aktenzeichen 2 BvR 2228/08-) heißt es auf der Webseite des „Bundes der Steuerzahler/ Niedersachsen“

Verfassungsbeschwerde: Richter als Kläger

In Worten und Zahen: Der Steuerzahler erhält einen Pauschbetrag von 920 Euro jährlich für Betriebs- und Werbungskosten. Darüber hinausgehende Kosten müssen stets belegt werden. Indes erhalten etwa Bundestagsabgeordnete einen Pauschbetrag von annähernd 45000 Euro jährlich, für dessen Verwendung sie keinerlei Belege beibringen müssen. Diese Praxis findet Balke ungerecht, und beschritt, gemeinsam mit seiner Frau, deshalb den Klageweg. Und der nähert sich nun der Zielgeraden: Im vergangenen Herbst traf der Bundesfinanzhof eine Entscheidung, gegen die nun Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist.

Politische Auseinandersetzung

Ist die gegenwärtige Rechtslage in diesem Punkt „gerecht“? Neben der juristischen Auseinandersetzung scheut Balke auch nicht die politische Auseinandersetzung mit den Abgeordneten und geht dabei den Weg durch die Öffentlichkeit. Sehr naheliegend, teils mit einem hohen Unterhaltungswert, ist dabei die parteiübergreifende, teils heftigste Vehemenz der Abgeordneten gegen Balkes Argumentation, mit welcher er etwa „Die Privilegierung der Vertreter des Volkes ist die Diskriminierung des Volkes“ anprangert.

Hier einmal ein paar solcher Scharmützel (weiterlesen): http://www.ulrich-coppel.de/www.ulrich-coppel.de/Blog/B6383190-8DCD-4A8F...