Sanierungsberatung für Unternehmen in der Krise, Sanierungskapital und Insolvenzvermeidung, von Dr. jur. Horst S. Werner

Die durch die Banken ausgelöste Finanzierungskrise und der Konjunkturabschwung lassen in vielen Unternehmen eine Sanierungsberatung unerlässlich erscheinen. Die Verbesserung der Kapitalisierungsstruktur eines Unternehmens ist durch begleitende Maßnahmen auch ohne die Banken und ohne die Zuführung von frischer Liquidität in vielen Fällen unkompliziert möglich ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ). Mit leicht und schnell durchzuführenden Finanzierungsvertrags-Änderungen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur eines Unternehmens in der Krise erreichen, um den Tatbestand der bilanziellen Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens zu beseitigen. Damit werden auch die gesetzlich festgelegten Insolvenzantragsfristen hinausgeschoben und Zeit gewonnen.

Eine Stärkung des Eigenkapitals und damit die Beseitigung einer Finanzierungskrise ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten „Debt-Equity-Swap“ möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity") und ist eine Massnahme der bilanziellen Umfinanzierung bzw. Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung und der Stärkung der Eigenkapitalquote. Durch entsprechende Vereinbarungen werden bilanzrechtliche Schulden in Eigenkapital gewandelt. Verbindlichkeiten können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. KG-Anteile, GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. in Genussrechtskapital und stilles Beteiligungskapital als bilanzrechtliches Eigenkapital) umgewandelt werden. Die Schuldumwandlung bzw. Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital kann angewendet werden bei Gesellschafterdarlehen und Lieferantenverbindlichkeiten in Beteiligungen mit Eigenkapitalcharakter. Derartige Vertragsänderungen eignen sich als Sanierungsmaßnahmen, ohne daß einer der Beteiligten Verluste oder Nachteile erleiden muß. Auch die Ausgabe von Schuldverschreibungen bzw. Anleihekapital ( z.B. als Lohnumwandlung zwecks Mitarbeiterbeteiligung ) kann die Liquiditätssituation eines Unternehmens verbessern

Die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital eignet sich z.B. für bestehende Gesellschafterdarlehen, aber auch für alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten ( z.B. die Umwandlung von Lieferanten-Verbindlichkeiten ). Bei noch kritischeren Finanzierungsengpässen läßt sich eventuell ein Sanierungs-Vergleich mit teilweisem Forderungsverzicht der Gläubiger herbeiführen.

Die Refinanzierung, Neufinanzierung, Umfinanzierung oder Nachfinanzierung von Bankkrediten soll der Kostenreduzierung und Verbesserung des Bilanzbildes dienen. Dementsprechend sollen Umstrukturierungen von Finanzierungen eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit gewährleisten. Zu den Sanierungsmassnahmen zählen ebenso die Tilgungsaussetzung und Zinsaussetzungen mit Verlängerungen der Endfälligkeit. Auch die Verflüssigung gebundenen Kapitals in Immobilien kann die Überschuldung und/oder die Zahlungsunfähigkeit beseitigen helfen. Hierzu bieten sich Überlegungen eines "Sale-and-Lease-back" an. So wird z.B. die Betriebsstätten-Immobilie an eine Immobilien-Leasinggesellschaft verkauft und anschließend zurückgemietet. Die Kapitalbeschaffung von Sanierungskapital mit einem Beteiligungsexposé oder einem Kapitalmarktprospekt von Investoren und privaten Kapitalgebern ist eine weitere denkbare Sanierungsmassnahme, die zügig umgesetzt werden kann.

Die Umfinanzierung von Bankdarlehen kann ebenfalls eine heilsame Maßnahme für die Verbesserung der Finanzierungssituation eines Unternehmens ohne oder mit geringeren Kreditverpflichtungen und mit neuem Privatkapital sein. Auf diese kann das Unternehmen sukzessive entschuldet werden. Schließlich wird sich der Unternehmer durch diese Finanzierungs-Umstrukturierungen selbst und persönlich enthaften.

Die Dr. Werner Financial Service AG bietet Interessenten ein erstes kostenloses Sanierungsberatungs-Gespräch an. Dr. jur. Horst S. Werner als erfahrener Wirtschafts- und Steuerjurist steht gern für ein Insolvenz-Vermeidungs-Gespräch mit Terminanmeldung unter info@finanzierung-ohne-bank.de mit kompetenten Sanierungsvorschlägen für Ihr Unternehmen kurzfristig zur Verfügung. Die Wege aus der Unternehmenskrise können genutzt werden. Zur Eigentumssicherung stehen auch Auffanggesellschaften zur sofortigen Übernahme zur Verfügung.